Baden-Württemberg misst der Information und Anhörung der Öffentlichkeit eine sehr hohe Bedeutung bei und ist diesem Ansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) frühzeitig gefolgt.
Neben der Anhörung der Öffentlichkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Paragraf 83 (4) (Zeitpläne und Arbeitsprogramm, wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung und Entwürfe der Bewirtschaftungspläne) wurden auch im Vorfeld des dritten Bewirtschaftungszyklus von Ende April bis Ende Mai 2020 in Baden-Württemberg eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die ursprünglich im Frühjahr geplanten Veranstaltungen vor Ort konnten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht stattfinden. Stattdessen wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung über ein Internet-Portal auf der Ebene der Teilbearbeitungsgebiete durchgeführt. Damit wurde der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planungen der Wasserwirtschaftsbehörden einzubringen.
Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne – Aktualisierung 2021 – mit den dazu gehörenden Maßnahmenprogrammen wurden am 22. Dezember 2020 auf der Internetseite des Umweltministeriums eingestellt und das offizielle Anhörungsverfahren eingeleitet. Innerhalb von sechs Monaten kann die Öffentlichkeit Stellung zu den Plänen gegenüber den Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden nehmen.
Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne mit den dazu gehörenden Maßnahmenprogrammen werden am 22.12.2020 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger und im Internet startet das offizielle Anhörungsverfahren. Innerhalb von sechs Monaten besteht nun für die Bürgerinnen und Bürger sowie für interessierte Stellen die Möglichkeit, zu den Entwürfen gegenüber den Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden Stellung zu nehmen.
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Anhörung der Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne 2021
Die vorgezogene, aktive Öffentlichkeitsbeteiligung für den dritten Bewirtschaftungszyklus fand von Ende April bis Ende Mai 2020 in Baden-Württemberg statt. Die ursprünglich im Frühjahr geplanten Veranstaltungen vor Ort konnten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht stattfinden. Stattdessen wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung über ein Internet-Portal auf der Ebene der Teilbearbeitungsgebiete unter Federführung der Flussgebietsbehörden durchgeführt. Damit wurde der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich in den Planungsprozess der Wasserwirtschaftsbehörden einzubringen.
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Regierungspräsidien Baden-Württemberg: vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf Grundlage der Erkenntnisse der im Jahr 2019 durchgeführten Bestandsaufnahme und der Ergebnisse der Gewässerüberwachung wurden die bereits für den ersten und zweiten Bewirtschaftungszyklus identifizierten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung überprüft und aktualisiert. In der Zeit vom 22. Dezember 2019 bis zum 22. Juni 2019 fand die Anhörung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für den dritten Bewirtschaftungszyklus statt.
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Für die Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wurden zunächst die Zeitpläne und Arbeitsprogramme fortgeschrieben und am 14.12.2018 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte dazu innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen.