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Öffentlichkeitsbeteiligung

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Baden-Württemberg misst der Information und Anhörung der Öffentlichkeit eine sehr hohe Bedeutung bei und ist diesem Ansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) frühzeitig gefolgt.

Neben der Anhörung der Öffentlichkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Paragraf 83 (4) (Zeitpläne und Arbeitsprogramm, wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung und Entwürfe der Bewirtschaftungspläne) wurden auch im Vorfeld des dritten Bewirtschaftungszyklus von Ende April bis Ende Mai 2020 in Baden-Württemberg eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die ursprünglich im Frühjahr geplanten Veranstaltungen vor Ort konnten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht stattfinden. Stattdessen wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung über ein Internet-Portal auf der Ebene der Teilbearbeitungsgebiete durchgeführt. Damit wurde der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planungen der Wasserwirtschaftsbehörden einzubringen.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne – Aktualisierung 2021 – mit den dazu gehörenden Maßnahmenprogrammen wurden am 22. Dezember 2020 auf der Internetseite des Umweltministeriums eingestellt und das offizielle Anhörungsverfahren eingeleitet. Innerhalb von sechs Monaten kann die Öffentlichkeit Stellung zu den Plänen gegenüber den Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden nehmen.