Die Donau ist mit rund 2.850 Kilometer Länge nach der Wolga der zweitlängste Fluss Europas und verbindet zehn Staaten mit sehr unterschiedlichen Kultur- und Wirtschaftsräumen. Weitere acht Staaten liegen in ihrem Einzugsgebiet.
Als der einzige größere Fluss in Europa, der von Westen nach Osten fließt, war und ist die Donau einer der wichtigsten Handelswege Europas. Im Einzugsgebiet der Donau, welches circa 10 Prozent der Fläche Europas abdeckt, leben und arbeiten mehr als 81 Millionen Menschen.
Die Donau ist ein sehr intensiv genutzter Strom und bietet gleichzeitig einzigartige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Vielfältige Nutzungen, wie die Schifffahrt, die Wasserversorgung, Wasserkraftanlagen, Abwassereinleitungen, die Landwirtschaft, die Fischerei und weitere wie Erholung und Sport müssen daher auch im Einzugsgebiet der Donau mit den Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. dem Gewässerschutz abgestimmt werden.
Für die internationale Flussgebietseinheit Donau (IFGE Donau) wurde für den ersten Bewirtschaftungszyklus (2010 bis 2015) laut Artikel 13 Abs. 3 WRRL ein koordinierter Bewirtschaftungsplan (A-Ebene) aufgestellt und für den zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) aktualisiert. Dieser Bewirtschaftungsplan ist das Resultat der internationalen Koordinierung in der Flussgebietseinheit Donau. In ihm werden die übergeordneten Bewirtschaftungsaspekte der Flussgebietseinheit Donau zusammenfassend dargestellt. Er besteht aus einem Textteil und Karten, die auf der Seite der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) eingestellt sind.
Weitere Informationen
Zum Zwecke einer verbesserten Zusammenarbeit und der regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Wasserwirtschaftsverwaltungen im deutschen Einzugsgebiet der Donau wurde die Flussgebietsgemeinschaft Donau (FGG Donau) gegründet. Die Mitglieder der FGG Donau sind das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland.
Für den deutschen Teil des Donaueinzugsgebietes erstellten bzw. aktualisierten die Länder die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Im Sinne der Harmonisierung und einer einheitlichen Darstellung der Bewirtschaftungspläne wurde in der FGG Donau beschlossen, ein gemeinsames Chapeau-Kapitel zu erstellen.
Dieses stellt die erfolgte Koordinierung und Abstimmung innerhalb der FGG Donau dar, beschreibt wesentliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne und bildet somit einen Rahmen für die Bewirtschaftungspläne der einzelnen Länder. Für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Donau stellt die Gesamtheit der vorgelegten Teilpläne zusammen mit dem Chapeau-Kapitel ein in sich konsistentes und abgestimmtes Gesamtbild dar.