Der Rhein, einer der bedeutendsten Flüsse in Europa, fließt von den Alpen – das Quellgebiet liegt überwiegend in der Schweiz – in nordwestlicher Richtung bis zur Mündung in die Nordsee in den Niederlanden. Das Einzugsgebiet des Rheins hat Anteil an neun Staaten, sein größter Flächenanteil liegt in Deutschland, gefolgt von den Anteilen der Niederlande, Schweiz und Frankreichs. Der Rhein macht dabei weder an den Grenzen der Bundesländer noch an den Staatsgrenzen halt.
Zum Wohl des Rheins und aller ihm zufließenden Gewässer kooperieren die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) – Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission – seit 1950 erfolgreich mit Österreich, Liechtenstein, der belgischen Region Wallonien und Italien. Die Schwerpunkte der Arbeit sind die nachhaltige Entwicklung des Rheins, seiner Auen und der gute Zustand aller Gewässer im Einzugsgebiet.
Für die internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) wurde für den ersten Bewirtschaftungszyklus (2010 bis 2015) laut Artikel 13 Abs. 3 WRRL ein koordinierter Bewirtschaftungsplan (A-Ebene) aufgestellt und für den zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) aktualisiert. Dieser Bewirtschaftungsplan ist das Resultat der internationalen Koordinierung in der Flussgebietseinheit Rhein. In ihm werden die übergeordneten Bewirtschaftungsaspekte der Flussgebietseinheit Rhein zusammenfassend dargestellt. Er besteht aus einem Textteil und Karten, die auf der Seite der IKSR eingestellt sind:
Weitere Informationen
Für die nationale Koordinierung innerhalb des deutschen Rheineinzugsgebiets, das rund 105.420 km² umfasst, haben sich die acht betroffenen Bundesländer und der Bund in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) zusammengeschlossen, um gemeinsame Positionen zu wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen wie z. B. des Gewässer- oder des Hochwasserschutzes zu entwickeln. Von den acht Bundesländern hat Baden-Württemberg mit rund 26,3 Prozent den größten Flächenanteil des deutschen Rheineinzugsgebiets, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz mit jeweils knapp einen Fünftel Flächenanteil sowie Hessen mit rund 11,5 Prozent. Die Länder Saarland (2,4 Prozent), Niedersachsen (1 Prozent) und Thüringen (0,8 Prozent) haben deutlich geringere Flächenanteile.
Für den deutschen Teil des Rheineinzugsgebietes erstellten beziehungsweise aktualisierten die Länder die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Im Sinne der Harmonisierung und einer einheitlichen Darstellung der Bewirtschaftungspläne wurde in der FGG Rhein beschlossen, ein gemeinsames Chapeau-Kapitel zu erstellen. Dieses stellt die erfolgte Koordinierung und Abstimmung innerhalb der FGG Rhein dar, beschreibt wesentliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne und bildet somit einen Rahmen für die Bewirtschaftungspläne der einzelnen Länder. Für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Rhein stellt die Gesamtheit der vorgelegten Teilpläne zusammen mit dem Chapeau-Kapitel ein in sich konsistentes und abgestimmtes Gesamtbild dar.
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Kontakt
Stephanie Korte
Projektgruppe EU-Wasserrahmenrichtlinie
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat Internationale Abkommen Rhein und Donau, WRRL, Förderung 70182 Stuttgart