Die begrenzten Vorräte an Wasser haben dazu geführt, dass die Nutzung des Wassers schon früh gesetzlich geregelt worden ist. Während das frühere Wasserrecht vorwiegend die Nutzung der Wasserentnahmen und den Ausbau der Gewässer regelte, steht heute der Schutz der Gewässer im Vordergrund.
Seit 1975 wurden von der Europäischen Union zur Harmonisierung des europäischen Wasserrechts zahlreiche Wasserrichtlinien erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt worden sind: So wurde die Wasserrahmenrichtlinie und die Richtlinie über Qualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik der Europäischen Union durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Oberflächengewässerverordnung des Bundes umgesetzt.
Daneben enthält dasWassergesetz des Landes Baden-Württemberg wichtige Bestimmungen zum Schutz und zur Reinhaltung der Gewässer. Mit den Nutzungsbeschränkungen im Gewässerrandstreifen sollen die Schadstoffeinträge in die Gewässer verringert und zur Erreichung eines guten Zustandes beigetragen werden. Zudem fließen künftig die Einnahmen aus demWasserentnahmeentgelt zweckgebunden in den Gewässerschutz.