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Amtliche Vordrucke

Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts nach Paragraf 17 i Wassergesetz a. F. bis 2013 beziehungsweise nach Paragraf 108 Wassergesetz ab 2014

Nachfolgend finden Sie die Formulare für die Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts für das aktuelle sowie zurückliegende Veranlagungsjahre. 

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Bezüglich weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wasserbehörde.

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Hinweis

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg vom 03.12.2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) wurde das Wassergesetz novelliert. Die Regelungen zum Wasserentnahmeentgelt (WEE) finden Sie dort in den Paragrafen 100 bis 114 Wassergesetz.

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