Rechtliches

Trinkwassereinzugsgebiete­verordnung

Auf dieser Seite finden Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und zuständige Behörden in Baden-Württemberg relevante Informationen zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung.

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Wassertropfen

Der Schutz des Trinkwassers ist eine wichtige öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und wird unter anderem durch die Folgen des Klimawandels mit Dürreperioden und Starkregenereignissen in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Daher hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser-Richtlinie) verabschiedet, die am 12. Januar 2021 in Kraft getreten ist. National werden die Vorgaben der Trinkwasser-Richtlinie in unterschiedlichen Gesetzen umgesetzt.

In der Trinkwasser‑Richtlinie wird auch auf den besonderen Schutz des Einzugsgebiets von Trinkwassergewinnungsanlagen eingegangen. Diese Regelungen werden in Deutschland in der neu eingeführten Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV) umgesetzt, die am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

Auf dieser Seite werden relevante Informationen für Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und zuständige Behörden in Baden-Württemberg zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung zusammengestellt. Derzeit werden verschiedene Informationsmaterialien zur Umsetzung der Anforderungen aus der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung erarbeitet. Die Seite wird deshalb regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen oder Arbeitshilfen vorliegen.

Informationen und Arbeitshilfen

Fragen und Antworten

Hier sind die Antworten auf wichtige Fragen zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) zusammengefasst:

: Hinweis

Allgemeine Informationen zur Trinkwasserversorgung sind beim Umweltbundesamt zu finden. Baden-Württemberg stellt ebenfalls Informationen zur Trinkwasserversorgung und Wasserversorgung bereit.