Hier haben wir die wichtigsten Fragen zum Umwelttechnikpreis für Sie gesammelt und beantwortet.
Der Preis wird seit 2009 alle zwei Jahre verliehen.
Es wird keine Einreichungsgebühr erhoben. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Allgemeine Informationen zum „Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg“ gehen der Presse ab dem Ausschreibungstermin zu. Informationen – zumindest zu den Erstplatzierten jeder Kategorie – werden schon im direkten Vorfeld der Festveranstaltung der Presse zugehen, um eine entsprechende Medienpräsenz zu sichern.
Da ausschließlich marktfähige und damit zum Kauf stehende Produkte ausgezeichnet werden, kann grundsätzlich kein Geheimhaltungsbedarf bestehen. Betriebsgeheimnisse, die sich auf die Herstellung dieser Produkte beziehen, werden auf Wunsch nicht kommuniziert. Zu den (umwelttechnischen) Eigenschaften des Produktes und den sich beim Gebrauch ergebenden besonderen Umweltleistungen soll umfassend berichtet werden.
Da auch Produkte ausgezeichnet werden sollen, deren Marktzugang unmittelbar bevorsteht, können sich Sperrfristen ergeben. In dieser Hinsicht würde im Vorfeld nicht darüber berichtet. Die Sperrfrist darf aber nicht länger sein, als der Termin der Festveranstaltung. Diese ist in jedem Fall öffentlich und der Presse in vollem Umfang zugänglich.
Grundsätzlich keine Veröffentlichungsfreigabe zu erteilen, wäre ein Ausschlusskriterium, da Ziel des Preises auch die Verbreitung der Umwelttechnik ist.
Die Anzahl der Produkte pro Firma ist nicht beschränkt. Es können auch mehrere Produkte eingereicht werden.
Im Kern sollen marktfähige umwelttechnische Produkte ausgezeichnet werden, die (mindestens) eine besondere Umweltleistung (für den Kunden/Käufer) realisieren. Als Produkt zählen auch „nichtstoffliche“ Produkte (zum Beispiel Software).
Der Einsatz dieser Produkte soll zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz und Umweltschonung (beim Anwender) führen. Dabei sollte das Produkt aber auch als Umwelttechnik identifizierbar sein. Hierzu zählen neben Anlagen und Maschinen sicher auch Verfahren und Prozesse. Diese Verfahren müssen aber durch das einreichende Unternehmen angeboten werden und relativ neu am Markt sein.
Die Zuordnung eines Produkts sollte zu genau einer der Preiskategorien erfolgen. Es sollte die hauptsächlich zutreffende und für das einreichende Unternehmen beziehungsweise den Kunden wichtigste Kategorie ausgewählt werden. Selbstverständlich können Querverweise auf besondere Leistungen des Produkts gemacht werden, die für andere Kategorien relevant sind (zum Beispiel Hauptkategorie „Materialeffizienz“, aber auch zusätzlich „verbesserte Energieeffizienz“).
Ein Eingabeformular sollte für je ein Produkt verwendet werden.
Wenn der Kooperationspartner seinen Sitz nicht in Baden-Württemberg hat, ist dann eine Eingabe sinnlos? Der Hersteller des Produktes soll seinen Firmensitz oder den Sitz einer Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Das marktfähige Produkt kann natürlich auch in Zusammenarbeit mit anderen Herstellern, die ihren Sitz nicht in Baden-Württemberg haben, erfolgen.
Um der Jury die Beurteilung zu erleichtern, sollten die jeweiligen Anteile der Arbeiten an dem Produkt in der Beschreibung ausreichend genau erläutert werden.
Das Ergebnis der Jurysitzung wird bei der Preisverleihung am 24. Oktober 2023 bekannt gegeben. Alle Bewerber werden vorab schriftlich informiert, ob sie Preisträger sind beziehungsweise nominiert oder nicht nominiert wurden.