Altlasten erfassen und sanieren

Altlasten

Stillgelegter Betrieb, von dem umweltgefährdende Stoffe in Umweltmedien gelangt sein können
Stillgelegter Betrieb, von dem umweltgefährdende Stoffe in Umweltmedien gelangt sein können

Weit über hundert Jahre Produktion, Verarbeitung und Konsum von industriellen und gewerblichen Produkten wie auch daraus resultierende Abfälle haben ihre Spuren im Boden hinterlassen. Gefährliche Stoffe sind dabei durch Unkenntnis und Nachlässigkeit, manchmal leider auch durch bewusstes Handeln, im Untergrund versickert.

Die daraus entstandenen Altlasten sind gehäuft im Innenbereich von Städten und Gemeinden zu finden. Um davon ausgehende Gefahren abzuwehren, haben die Bodenschutz- und Altlastenbehörden vor rund drei Jahrzehnten damit begonnen, Altlasten systematisch zu erfassen, zu bewerten und über Sanierungsmaßnahmen zu entscheiden.

Was genau sind Altlasten?

Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte definiert, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Eine Altlast geht also fast immer mit einer Bodenverschmutzung einher und gefährdet die menschliche Gesundheit und/oder andere Schutzgüter.

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Hier haben wir es also mit „alten“ Abfällen zu tun. Gemeint sind hier vor allem die sogenannten „wilden Deponien“, wie sie vorwiegend in den 1950er und -60er Jahren von vielen Gemeinden betrieben worden sind.

In Abgrenzung dazu sind Altstandorte ehemalige Produktionsstandorte aller erdenklichen Branchen, von chemischen Betrieben über Druckereien und Textil- und Lederindustrie bis hin zu metallverarbeitenden Betrieben, um nur einige Beispiele zu nennen. Altstandorte sind also Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Es findet auf ihnen keine Nutzung im Sinne ihrer ursprünglichen Funktion mehr statt.

Von der Altlast als solcher sieht man bei Altablagerungen und Altstandorten in der Regel nichts, da sie im Untergrund verborgen liegt.

Altlasten erfassen – Zahlen und Fakten

Die Behörden haben vor etwa 30 Jahren damit begonnen, Altlasten zu bearbeiten und systematisch zu erfassen. Seit damals sind deutschlandweit zigtausende von Fällen bearbeitet worden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) veröffentlicht jährlich auf Ihrer Internetseite die aktuellen bundesweiten Kennzahlen der Altlastenstatistik auf Grundlage der Angaben der einzelnen Bundesländer. Danach konnten bereits etwa 150.000 Flächen nach Untersuchung wieder vom Altlastenverdacht befreit werden. Bis heute wurden rund 35.000 Altlasten saniert, während es aktuell etwa 18.000 bestätigte Altlastflächen gibt, die saniert werden müssen oder gerade saniert werden. Weitere 130.000 Flächen stehen aktuell im Verdacht, eine Altlast zu sein und müssen untersucht werden. Dies zeigt, dass trotz jahrelanger Altlastenbearbeitung vorerst kein Ende in Sicht ist.

In Baden-Württemberg sind die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen zuständig. Sie erfassen alle altlastverdächtigen Flächen und Altlasten im Bodenschutz- und Altlastenkataster.

Altlastensanierung: Wer muss überhaupt sanieren?

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind (der) Verursacher der Altlast und Grundstückseigentümer verpflichtet, belastete Flächen zu sanieren, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren. Je nach Einzelfall bestimmt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde den oder die Pflichtigen. Die Untersuchung, die Sanierungsplanung und die Sanierung können unter Umständen recht teuer werden. Je nach Schadensumfang entstehen Kosten von wenigen Tausend bis hin zu mehreren Millionen Euro.

Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist es deshalb in jedem Fall ratsam, sich bei der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde über eventuell vorhandene Altlasten zu informieren. Sollte das Grundstück nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sein, ist es eventuell hilfreich, sich über die frühere Nutzung des Grundstücks zu informieren. Bei Hinweisen auf mögliche Belastungen hilft ein Bodengutachten.

Sanierungsmaßnahmen

Für die Sanierung kommen Maßnahmen zur Dekontamination oder zur Sicherung in Betracht. Bei der Dekontamination wird der Schadensherd entfernt, während bei der Sicherung verhindert wird, dass sich die Schadstoffe weiter ausbreiten. In beiden Fällen kommen verschiedene Verfahrensweisen in Betracht. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist vom Einzelfall abhängig und legt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde fest. Diese wird hierbei von der Bewertungskommission beraten, die aus der zuständigen Behörde selbst, der höheren Bodenschutz- und Altlastenbehörde, der Landesanstalt für Umwelt und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau besteht.

Förderung der Altlastenbehandlung

Baden-Württemberg fördert über den kommunalen Altlastenfonds kommunale Altlastbehandlungsmaßnahmen. Seit Beginn der Förderung im Jahr 1988 wurden Kommunen und Landkreise sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 800 Millionen Euro unterstützt.

Das Land unterstützt Kommunen nicht nur bei der Gefahrenabwehr, sondern auch beim Flächenrecycling. Dazu werden gezielt Maßnahmen gefördert, die über die Gefahrenabwehr hinaus der „Wiederbelebung“ innerstädtischer Brachflächen dienen, welche dann wieder bebaut werden können. So wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Versiegelung neuer Flächen zu reduzieren.

Vorsitz des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA)

Der Vorsitz des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) wechselt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge zum nächsten Bundesland. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Länder sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Der Ständige Ausschuss Altlasten erarbeitet die fachlichen Grundlagen und Vollzugshilfen zu sämtlichen Schritten der Altlastenbearbeitung. Diese reicht von der Erfassung, Untersuchung und Bewertung bis hin zur Überwachung, Sanierung und Nachsorge von altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten und Verdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen.