Weit über hundert Jahre Produktion, Verarbeitung und Konsum von industriellen und gewerblichen Produkten wie auch daraus resultierende Abfälle haben ihre Spuren im Boden hinterlassen. Gefährliche Stoffe sind dabei durch Unkenntnis und Nachlässigkeit, manchmal leider auch durch bewusstes Handeln, im Untergrund versickert.
Die daraus entstandenen Altlasten sind gehäuft im Innenbereich von Städten und Gemeinden zu finden. Um davon ausgehende Gefahren abzuwehren, haben die Bodenschutz- und Altlastenbehörden vor rund drei Jahrzehnten damit begonnen, Altlasten systematisch zu erfassen, zu bewerten und über Sanierungsmaßnahmen zu entscheiden.
Was genau sind Altlasten?
Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte definiert, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Eine Altlast geht also fast immer mit einer Bodenverschmutzung einher und gefährdet die menschliche Gesundheit und/oder andere Schutzgüter.
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Hier haben wir es also mit „alten“ Abfällen zu tun. Gemeint sind hier vor allem die sogenannten „wilden Deponien“, wie sie vorwiegend in den 1950er und -60er Jahren von vielen Gemeinden betrieben worden sind.
In Abgrenzung dazu sind Altstandorte ehemalige Produktionsstandorte aller erdenklichen Branchen, von chemischen Betrieben über Druckereien und Textil- und Lederindustrie bis hin zu metallverarbeitenden Betrieben, um nur einige Beispiele zu nennen. Altstandorte sind also Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Es findet auf ihnen keine Nutzung im Sinne ihrer ursprünglichen Funktion mehr statt.
Von der Altlast als solcher sieht man bei Altablagerungen und Altstandorten in der Regel nichts, da sie im Untergrund verborgen liegt.
Ständiger Ausschuss Altlasten (ALA)
Der Ständige Ausschusses Altlasten (ALA) erarbeitet die fachlichen Grundlagen und Vollzugshilfen zu sämtlichen Schritten der Altlastenbearbeitung. Diese reicht von der Erfassung, Untersuchung und Bewertung bis hin zur Überwachung, Sanierung und Nachsorge von altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten und Verdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen.
Der Vorsitz des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) wechselt alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge zum nächsten Bundesland. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Länder sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.