Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind (der) Verursacher der Altlast und Grundstückseigentümer verpflichtet, belastete Flächen zu sanieren, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren. Je nach Einzelfall bestimmt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde den oder die Pflichtigen. Die Untersuchung, die Sanierungsplanung und die Sanierung können unter Umständen recht teuer werden. Je nach Schadensumfang entstehen Kosten von wenigen Tausend bis hin zu mehreren Millionen Euro.
Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist es deshalb in jedem Fall ratsam, sich bei der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde über eventuell vorhandene Altlasten zu informieren. Sollte das Grundstück nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sein, ist es eventuell hilfreich, sich über die frühere Nutzung des Grundstücks zu informieren. Bei Hinweisen auf mögliche Belastungen hilft ein Bodengutachten.
Sanierungsmaßnahmen
Für die Sanierung kommen Maßnahmen zur Dekontamination oder zur Sicherung in Betracht. Bei der Dekontamination wird der Schadensherd entfernt, während bei der Sicherung verhindert wird, dass sich die Schadstoffe weiter ausbreiten. In beiden Fällen kommen verschiedene Verfahrensweisen in Betracht. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist vom Einzelfall abhängig und legt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde fest. Diese wird hierbei von der Bewertungskommission beraten, die aus der zuständigen Behörde selbst, der höheren Bodenschutz- und Altlastenbehörde, der Landesanstalt für Umwelt und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau besteht.