Altlasten sanieren; Behandlung fördern

Altlastensanierung

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz sind (der) Verursacher der Altlast und Grundstückseigentümer verpflichtet, belastete Flächen zu sanieren, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren.

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Sanierung einer Altablagerung
Bodenaustausch wegen eines Mineralölschadens im Grundwasserbereich im Schutze von Spundwandkästen
Erkundungsbohrungen zur Abgrenzung von Schwermetall-Bodenverunreinigungen im Grundwasserbereich. Danach erfolgte das zielgerichtete Ausbohren mit Großlochbohrungen.
Überschnittene Großlochbohrung zum Bodenaustausch im Grundwasserbereich. Im Vordergrund Verfüllung eines Bohrlochs mit unbelastetem Austauschkies.
Sofortmaßnahme: Reinigen eines Hallendachs von Dioxinstaub-Verunreinigungen

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind (der) Verursacher der Altlast und Grundstückseigentümer verpflichtet, belastete Flächen zu sanieren, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren. Je nach Einzelfall bestimmt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde den oder die Pflichtigen. Die Untersuchung, die Sanierungsplanung und die Sanierung können unter Umständen recht teuer werden. Je nach Schadensumfang entstehen Kosten von wenigen Tausend bis hin zu mehreren Millionen Euro.

Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist es deshalb in jedem Fall ratsam, sich bei der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde über eventuell vorhandene Altlasten zu informieren. Sollte das Grundstück nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sein, ist es eventuell hilfreich, sich über die frühere Nutzung des Grundstücks zu informieren. Bei Hinweisen auf mögliche Belastungen hilft ein Bodengutachten.

Sanierungsmaßnahmen

Für die Sanierung kommen Maßnahmen zur Dekontamination oder zur Sicherung in Betracht. Bei der Dekontamination wird der Schadensherd entfernt, während bei der Sicherung verhindert wird, dass sich die Schadstoffe weiter ausbreiten. In beiden Fällen kommen verschiedene Verfahrensweisen in Betracht. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist vom Einzelfall abhängig und legt die zuständige Bodenschutz- und Altlastenbehörde fest. Diese wird hierbei von der Bewertungskommission beraten, die aus der zuständigen Behörde selbst, der höheren Bodenschutz- und Altlastenbehörde, der Landesanstalt für Umwelt und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau besteht.

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Arbeitshilfen und Leitfäden für die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten

Förderung der Altlastenbehandlung

Das Diagramm zeigt die vom Land bereitgestellten Fördermittel für die Behandlung kommunaler Altlasten, aufgeteilt in Mittel für Sanierung, Untersuchung und Erfassung
Das Diagramm zeigt die vom Land bereitgestellten Fördermittel für die Behandlung kommunaler Altlasten, aufgeteilt in Mittel für Sanierung, Untersuchung und Erfassung


Baden-Württemberg fördert über den kommunalen Altlastenfonds kommunale Altlastbehandlungsmaßnahmen. Seit Beginn der Förderung im Jahr 1988 wurden Kommunen und Landkreise sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 800 Millionen Euro unterstützt.

Das Land unterstützt Kommunen nicht nur bei der Gefahrenabwehr, sondern auch beim Flächenrecycling. Dazu werden gezielt Maßnahmen gefördert, die über die Gefahrenabwehr hinaus der „Wiederbelebung“ innerstädtischer Brachflächen dienen, welche dann wieder bebaut werden können. So wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Versiegelung neuer Flächen zu reduzieren.

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Flächenmanagement/Flächenrecycling