Verwertung von mineralischen Abfällen

Neue Mantelverordnung tritt ab 1. August 2023 in Kraft

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Recycling - Baumaterial, Steinmühle auf einer Baustelle

Die Verwertung von mineralischen Abfällen wird neu geregelt. Mit dem morgigen Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Man­telverordnung hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Qualitätssi­cherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) nach der Ersatzbaustoffverordnung anerkannt.

Mit dem morgigen Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung [PDF] als Teil der Man­telverordnung hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Qualitätssi­cherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) nach der Ersatzbaustoffverordnung anerkannt. „Damit bestätigt das QRB seine seit Jahren erfolgreiche Arbeit bei der Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen“, sagte Staatssekretär Andre Baumann heute (31.07.) in Stuttgart.

Darüber hinaus können QRB-geprüfte Recycling-Baustoffe der Klasse 1 (sogenannte RC-1) auf Grundlage der Anerkennung als Güteüberwachungs­gemeinschaft das Ende der Abfalleigenschaft unter den gegebenen Voraus­setzungen erlangen. Die Materialklasse RC-1 wird mit der Ersatzbaustoffverord­nung neu eingeführt und ersetzt den bisher geltenden Zuordnungswert für Bau­stoffrecyclingmaterial mit der Bezeichnung Z 1.1. „Dies ist ein wichtiger Bau­stein, um die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen weiter zu verbessern und hochwertige Sekundärbaustoffe im Kreislauf zu führen. Dadurch können mehr Ressourcen eingespart und die knappen Deponiekapazitäten entlastet werden“, betonte Staatssekretär Andre Baumann.

Mantelverordnung als zentrales Regelwerk für die Zukunft

Mit der Mantelverordnung werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recycling-Baustoffen getroffen. Mit der Neure­gelung sollen gleichermaßen die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und an­spruchsvolle Standards beim Boden- und Grundwasserschutz berücksichtigt werden.

„Die Mantelverordnung ist ein zentrales Regelwerk, das die Interessen der Res­sourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie die Belange des Gewässer- und Bodenschutzes sorgfältig abwägt und zu einem guten Ausgleich kommt“, sagte Staatssekretär Andre Baumann. Baden-Württemberg habe sich während den vergangenen 17 Jahren aktiv eingebracht, um mit dieser „Mammutverordnung“ erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für die Verwertung von Recycling-Baustoffen zu schaffen. „Damit wollen wir das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen stärken und weiter ausbauen sowie unsere Lebensgrundla­gen Boden und Wasser schützen.“

Bau- und Abbruchabfälle hochwertig weiterverwenden

Der hochwertigen Bewirtschaftung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen als dem größten Abfallstrom kommt eine tragende Rolle im Rahmen der Kreis­laufwirtschaft zu. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 40 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg macht dieser Abfallstrom etwa 80 Prozent am gesamten jährlichen Abfallaufkommen aus.

Die ab morgen geltende Ersatzbaustoffverordnung nimmt als Teil der Mantelver­ordnung eine wichtige Schlüsselfunktion ein, um mineralische Abfälle als Sekun­därrohstoffe verlässlich und hochwertig zu verwerten. Wiedergewonnene und aufbereitete Substanzen von Bau- und Abbruchabfällen können so direkt wieder in den Wertstoffkreislauf gelangen.