Chemikaliensicherheit

Sprengstoffrecht

Feuerwerk

Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen regeln zum einen den Erwerb und den Umgang mit landläufig als „Sprengstoff“ bezeichneten explosionsgefährlichen Stoffen, die vorrangig in Steinbrüchen und bei Gebäudesprengungen eingesetzt werden. Zum anderen gilt das Sprengstoffrecht aber auch für den Erwerb und den Umgang mit

  • anderen Explosivstoffen wie zum Beispiel Schwarzpulver für Vorderladerschützen oder Wiederlader von Patronen,
  • sogenannte „pyrotechnischen Gegenständen“ wie zum Beispiel Silvesterfeuerwerk, Profifeuerwerk oder Airbag- und Gurtstraffereinheiten in Kraftfahrzeug-Werkstätten und
  • sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Nitrozellulose für die Verarbeitung in der Lackindustrie.

Das Sprengstoffrecht erlaubt den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nur solchen Personen, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzen. Erwerb und Umgang mit bestimmten weniger gefährlichen Stoffen, wie zum Beispiel dem klassischen Silvesterfeuerwerk, sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Die Herstellung und Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Sprengstoffrechtes. 

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