Die Marktüberwachung dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Umwelt und dem Klimaschutz. Sie hält unsichere, schadstoffhaltige, besonders energiehungrige und nicht rechtskonforme Produkte vom Markt fern. Gleichzeitig trägt die Marktüberwachung dazu bei, den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu sichern. Denn sie stellt europaweit gleiche Anforderungen an Chemikalien und Produkte und schützt dadurch Industrie und Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen.
Von der Marktüberwachung wird die gesamte Handelskette eines Produktes vom Hersteller, Importeur, Großhändler bis hin zum Einzelhändler erfasst. Die Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung produktbezogener Anforderungen und überprüft die hierfür erforderlichen Unterlagen. Die technische Überprüfung im Labor übernimmt die Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Ein Produkt fällt in der Regel in den Anwendungsbereich mehrerer Rechtsvorschriften mit produktbezogenen Anforderungen. Bei einem Fernsehgerät kommen beispielsweise sieben verschiedene Rechtsvorschriften zur Anwendung. Alle Anforderungen müssen erfüllt sein, bevor ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
Die Ergebnisse der Marktüberwachung werden zu gegebener Zeit in einer Jahresbilanz veröffentlicht.
Nationale Marktüberwachungsstrategien
Nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 des europäischen Parlaments sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Marktüberwachungsstrategien zu erstellen und eine Kurzfassung zu veröffentlichen. Die Strategien werden für einen Zeitraum von vier Jahren aufgestellt, wobei nach Bedarf eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen erfolgen kann.