Als Arbeitsmittel gelten Anlagen, Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die im gewerblichen Betrieb eingesetzt werden. Überwachungsbedürftige Anlagen sind zum Beispiel Aufzüge, Dampfkessel, Druckbehälteranlagen, Lager für brennbare Flüssigkeiten und Tankstellen.
Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen gilt es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Betriebssicherheit und die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und dem Sprengstoffgesetz geregelt.