Sicherheit bei der Arbeit

Gefahrstoffverordnung

Die „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) hat das Ziel, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen.

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Braunglasflasche gekennzeichnet mit dem GHS-Symbolen

Die „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) soll schützen durch

  • Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische
  • Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Dies gilt auch für private Haushalte

Die Gefahrstoffverordnung enthält deshalb unter anderem auch Regelungen zum Umgang mit Asbest.

Die Verordnung gilt jedoch nicht für biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung.

Gefahrstoffe sollen weltweit einheitlich gekennzeichnet sein. Folgende Piktogrammen sind gemäß dem „Global harmonisierten System“ (GHS) dafür vorgesehen und in der Europäischen Union verpflichtend eingeführt (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „CLP“):

Symbol GHS01: Explodierende Bombe

Explosion durch geringe Einwirkung von Feuer, Wärme, Erschütterung, Reibung ... Gefahr: Abstand halten! Umgang sicher gestalten! Zündung unbedingt vermeiden! Schutzausrüstung tragen!

 

Symbol GHS02: Flamme

(Selbst-)Entzündung ausgelöst durch Funken, Wärme, Wasserkontakt ... Gefahr: Abstand halten! Umgang sicher gestalten! Zündung unbedingt vermeiden! Schutzausrüstung tragen!

 

Symbol GHS03: Flamme über einem Kreis

Brandverstärkung auch ohne Luftzufuhr

Brandauslösung in der Umgebung

Gefahr: Abstand halten! Umgang sicher gestalten!
Zündung unbedingt vermeiden! Schutzausrüstung tragen!

 

Symbol GHS04: Gasflasche

Zerbersten der Gasflasche

Achtung: Nicht erwärmen!

Kälteverletzungen bei Berührung

Achtung: Hautkontakt vermeiden!

 

Symbol GHS05: Ätzwirkung

Verätzung mit schweren Gewebeschäden

Gefahr: Umgang sicher gestalten!
Keinesfalls einatmen oder verschlucken!
Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!

Zerstörung von Metallen

Achtung: Auf Material achten!

 

Symbol GHS06: Totenkopf

Lebensbedrohliche Vergiftung schon durch geringe Mengen bei kurzem Kontakt Gefahr: Umgang sicher gestalten! Keinesfalls einatmen oder verschlucken! Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!

 

Symbol GHS07: Ausrufezeichen

Reizwirkung

Gesundheitsschäden

Achtung: Nicht einatmen, verschlucken, berühren!

Schädigung der Ozonschicht

Achtung: Freisetzung vermeiden!

 

Symbol GHS08: Gesundheitsgefahr

Sehr schwere Gesundheitsgefahren
mit verzögert einsetzendem Verlauf
Gefahr: Umgang sicher gestalten!
Keinesfalls einatmen oder verschlucken!
Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!

 

Symbol GHS09: Umwelt

Vergiftung von Wasserorganismen

Langfristige Schäden im Ökosystem

Achtung: Nicht in die Umwelt gelangen lassen!

 

Verkürzte Darstellung. Hinweise von Etikett und Sicherheitsdatenblatt beachten!
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Stand: 02/2021)