Sicherheit bei der Arbeit

Biostoffverordnung

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Bakterienkolonien und Pilzen in verschiedenen Petrischalen

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und für Tätigkeiten im Gefahrenbereich solcher Stoffe.

Die Verordnung gibt Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten. Unterliegen diese Tätigkeiten den Regelungen des Gentechnikrechtes und bestehen dort gleichwertige oder strengere Vorgaben, so findet nicht die Biostoffverordnung, sondern das Gentechnikrecht Anwendung.