Die Biotechnologie befasst sich mit der Umsetzung von Erkenntnissen aus der Biologie und der Biochemie in technisch nutzbare Prozesse. Die ersten Anwendungen der Biotechnologie durch den Menschen liegen ungefähr 5000 Jahre zurück und dienten der Herstellung beziehungsweise Veredlung von Nahrungsmitteln. Diese frühe Nutzung von biologischen Prozessen sowie das Kompostieren oder die biologische Abwasserreinigung werden als die klassische Biotechnologie bezeichnet.
Die moderne Biotechnologie arbeitet in erster Linie mit den Methoden der Gentechnik. Die Gentechnik befasst sich mit der Isolierung, Charakterisierung, Vermehrung und Neukombination von Genen. Dies kann sowohl innerhalb einer Art als auch über Art-Grenzen hinweg erfolgen. Durch gezielte Eingriffe in das Erbgut können durch die Gentechnik Organismen auf die gewünschte Nutzung hin optimiert werden. Je nach Anwendungsbereich wird die Gentechnik unterschieden in „grüne Gentechnik (Pflanzenzüchtung), „rote Gentechnik (medizinische Anwendungen)“, „weiße Gentechnik (industrieller Bereich)“ und „graue Bio-(Gen-)technik (Umwelttechnik)“.
Die Gentechnologie und insbesondere ihre Anwendung in der Landwirtschaft bzw. in der Lebensmittelproduktion werden nach wie vor kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite werden der wirtschaftliche Nutzen und technische Fortschritt hervorgehoben, auf der anderen Seite die potenziellen Risiken für die Umwelt und die Gesellschaft.
Die Landesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, dass Baden-Württemberg völlig gentechnikfrei bleiben muss – im Pflanzenbau und in der Tierzucht. Denn die ökologischen und gesundheitlichen Risiken sind noch nicht hinreichend untersucht. Darüber hinaus setzt sie sich auf EU- und nationaler Ebene für eine strenge und umfassende Kennzeichnungspflicht und Kontrolle gentechnisch erzeugter Nahrungs- und Futtermittel ein.
Anwendungsbereich und Zuständigkeiten
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Gentechnik werden seit 1990 durch zwei europäische Richtlinien bestimmt, die durch den Vorsorgegrundsatz geprägt sind. Der Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes (GenTG) umfasst gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Das Gentechnikgesetz gilt nicht für die Anwendung am Menschen.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist in Baden-Württemberg landesweit zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes. Zu den Aufgaben des Referates Gentechnik-Aufsicht (Referat 57) gehören Anmeldung, Genehmigung und Überwachung aller gentechnischen Anlagen in Baden-Württemberg sowie die Überwachung von experimentellen Freisetzungsvorhaben gentechnisch veränderter Organismen. Das Konzept des Vor-Ort-Präsidiums hat sich bewährt. Anmeldung, Genehmigung und die Überwachung liegen in einer Hand, das heißt es gibt keine Reibungsverluste zwischen verschiedenen Verwaltungsstrukturen.
Beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln, Düngemitteln, Saatgut und der erwerbsmäßigen Erzeugung von Pflanzen obliegt die Überwachung auf gentechnisch veränderte Organismen den für diese Bereiche zuständigen Behörden:
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg