Asbest findet sich aber auch in zahlreichen Produkten, die in dieser Zeit hergestellt wurden. Einige Beispiele:
- Dach- und Fassadenplatten, Sanitärrohre, Blumenkübel und andere Asbestzementerzeugnisse
- Leichtbauplatten
- Fußbodenbeläge (zum Beispiel Vinyl-Asbest-Fliesen, Floor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl-Beläge)
- Brand-, Wärme- und Kälteschutz-Dämmstoffe (zum Beispiel für Rohrleitungen), Isolationsmaterialien
- Dachdichtungsbahnen, Dachpappe/Asbestpappen
- Fenster- und Fugenkitt, Fugenmassen
- Dichtungen/Dichtungsschnüre in Heizkesseln oder Abgasrohren
- Nachtspeicheröfen
- (Magnesia-)Estriche
Weniger bekannt ist, dass Asbest als Zuschlagsstoff auch in folgenden Produkten vorkommen kann:
- Putze
- Spachtelmassen
- Boden- und Fliesenkleber
Von verbauten, fest gebundenen Asbestprodukten geht in der Regel keine Gefahr aus. Asbestzement wurde beispielsweise verwendet für Dach- oder Fassadenplatten, Rohre und Kabelkanäle, Fensterbänke oder auch Blumenkästen. Problematisch wird es, wenn Gebäude oder Gebäudeteile abgebrochen werden oder die asbesthaltigen Produkte beim Renovieren zerstört oder bearbeitet werden (zum Beispiel Zerschlagen, Anbohren, Sägen, Schleifen, Dampfstrahlen). Unsachgemäße Arbeiten können eine erhebliche Menge Asbestfasern freisetzen.
Insbesondere bei schwach gebundenen Asbestprodukten besteht Handlungsbedarf, wenn die Bindemittel altern. Dann können durch Erschütterung oder Luftströmungen Fasern freigesetzt werden. Hierbei ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“ zu beachten. Beispiele sind Spritzasbest, Leichtmörtelputze und Leichtbauplatten. Aber auch in Bodenbelägen, Heizkörpernischen, Nachtspeicheröfen und Heizkesseln (Isolation) kann schwach gebundener Asbest vorhanden sein.