Als natürliche Hintergrundbelastung wurde eine Faserkonzentration von 100 bis 150 Asbestfasern pro Kubikmeter (F/m3) festgestellt (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, UmweltWissen – Praxis: Asbest).
Sowohl die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 als auch die baurechtliche „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“ geben eine Asbestfaserkonzentration in der Raumluft von 500 Fasern pro Kubikmeter vor, die nach einer erfolgreichen Sanierung nachzuweisen ist. Erst wenn eine Messung diesen Wert bestätigt, darf der Raum für eine Nutzung wieder freigegeben und die erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.
Konzentrationen am Arbeitsplatz
Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz mit Asbest in Berührung kommen, können einer vielfach höheren Faserkonzentration ausgesetzt sein. Hier ist der Arbeitgeber gemäß der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, die Exposition der Beschäftigten gegenüber Asbest zu minimieren und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Erlaubt sind nur Abbruch- und bestimmte Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die in der novellierten Gefahrstoffverordnung 2024 und der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 definiert sind.
Gemäß dem risikobezogenen Maßnahmenkonzept der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 910 gelten am Arbeitsplatz derzeit folgende Konzentrationswerte für Asbest:
- Akzeptanzkonzentration 10.000 Fasern pro Kubikmeter
- Toleranzkonzentration 100.000 Fasern pro Kubikmeter
Die Akzeptanzkonzentration gilt für eine tägliche Exposition über ein ganzes Arbeitsleben. Bei Konzentrationen unterhalb dieser Akzeptanzkonzentration besteht für die Beschäftigten ein niedriges Risiko. Für Asbestfaserkonzentrationen, die über der Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern pro Kubikmeter liegen, besteht ein mittleres Risiko. Hier muss der Arbeitgeber weitere Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Risiko für die Arbeitnehmer zu minimieren.
Asbestfaserkonzentrationen, die über der Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern pro Kubikmeter liegen, sind mit einem hohen, nicht hinnehmbaren Risiko verbunden. Arbeitnehmer sollten diesen hohen Konzentrationen auf keinen Fall (oder nur kurzzeitig und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen) ausgesetzt sein. Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos dürfen nur von behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.