Die Herstellung und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Materialien wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung 1993 in Deutschland verboten. Das EU-weite Verbot folgte im Jahr 2005. Ausgenommen vom Verwendungsverbot, sind sogenannte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Die rechtlichen Vorschriften und Vollzugshilfen finden Sie unter den folgenden Links:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 517: Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden