Die Herstellung und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Materialien wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung 1993 in Deutschland verboten. Das EU-weite Verbot folgte im Jahr 2005. Ausgenommen vom Verwendungsverbot, sind sogenannte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Die rechtlichen Vorschriften und Vollzugshilfen finden Sie unter den folgenden Links:
Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
Die rechtlichen Vorschriften und Vollzugshilfen für Tätigkeiten mit Asbest finden Sie unter den folgenden Links.