Künstliche Radioaktivität

Umgebungsüberwachung der Anlage

Die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen mit Luft und Wasser werden mit umfangreichen Messprogrammen für Emission (Abgabe an die Umwelt) und Immission (Eintrag in die Umwelt) überwacht. Gleichzeitig wird die daraus resultierende Strahlenexposition des Menschen ermittelt und die Einhaltung der Dosisgrenzwerte überprüft, die die Strahlenschutzverordnung festlegt.

In Baden-Württemberg werden die Umgebungen der Kernkraftwerke in Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim mit ihren Brennelement-Zwischenlagern sowie die kerntechnischen Einrichtungen auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie Campus Nord entsprechend überwacht. Ferner werden Messungwerte in den deutschen Umgebungen um die grenznahen Kernkraftwerke in der Schweiz (Leibstadt, Beznau) und in Frankreich (Fessenheim) erhoben.

An den Messprogrammen zur Emissions- und Immissionsüberwachung der baden-württembergischen und grenznahen ausländischen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen sind – voneinander unabhängig – unterschiedliche Messinstitutionen beteiligt. Sowohl der Betreiber einer kerntechnischen Anlage oder Einrichtung als auch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg führen Messungen durch.

Informationen über Ableitungen radioaktiver Stoffe und Messergebnisse

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert den Deutschen Bundestag und den Bundesrat jährlich über die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus den inländischen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen und die daraus resultierende Strahlenexposition für die Bevölkerung.

Die Jahresberichte über die Immissionsüberwachung der baden-württembergischen und grenznahen ausländischen Kernkraftwerke sowie des Standorts des Karlsruher Instituts für Technologie Campus Nord stehen auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zur Verfügung.

Überprüfung der Messergebnisse

Die Genehmigungsinhaber, das Bundesamt für Strahlenschutz und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterrichten das baden-württembergische Umweltministerium regelmäßig über die aktuellen Ergebnisse aus der Emissions- und Immissionsüberwachung in Monats-, Quartals- und Jahresberichten.

Die Berichte werden auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz überprüft. Das Umweltministerium geht Unstimmigkeiten in den Berichten nach und veranlasst bei Bedarf zusätzliche Messungen (Sondermessungen). Abschließend leitet das Umweltministerium die Berichte an das Bundesumweltministerium weiter.

Die Schweiz und Frankreich überwachen ihre Kernkraftwerke mit vergleichbaren Messprogrammen. Das baden-württembergische Umweltministerium steht bezüglich der grenznahen ausländischen Kernkraftwerke in regelmäßigem Kontakt mit den in Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in der Schweiz und der Autorité de sûreté nucléaire (ASN) in Frankreich. Die Resultate aus den dortigen Emissions- und Immissionsüberwachungen werden in der Deutsch-Schweizerischen Kommission (DSK) beziehungsweise Deutsch-Französischen Kommission (DFK) behandelt.

Bewertung der Messergebnisse

Die Messergebnisse aus den Emissions- und Immissionsüberwachungen zeigen, dass der Beitrag der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen zur gesamten Strahlenexposition des Menschen in Baden-Württemberg sehr gering ist. Er beträgt nur einen Bruchteil der natürlich bedingten Strahlenexposition und deren Schwankungsbreite. Die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen lagen und liegen in Baden-Württemberg weit unterhalb der genehmigten Jahreswerte.

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