Die allgemeine Umweltradioaktivität wird auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes überwacht. Aufgabe ist es, den allgemeinen Pegel der natürlichen Radioaktivität zu bestimmen und die künstlichen Einflüsse zu ermitteln. Weiterhin dient die Überwachung der Vorsorge für Ereignisse mit nicht unerheblichen radiologischen Folgen wie dem Reaktorunglück in Tschernobyl 1986.
Die Messaufgaben teilen sich der Bund und die einzelnen Bundesländer. Die Länder sind im Auftrag des Bundes für die Ermittlung der Radioaktivität in Umweltmedien zuständig wie Lebensmitteln, Futtermitteln, Trinkwasser, Boden, Bewuchs, Oberflächenwasser, Sediment, Abwasser und Klärschlämmen. Diese sehr umfangreichen Messergebnisse werden in einer vom Bundesamt für Strahlenschutz betriebenen zentralen Datenbank (= Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS)) gespeichert und ausgewertet. Außerdem veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz diese in ihren Jahresberichten.