Radioaktivität in der Umwelt

Überwachung der Folgen des Tschernobyl-Unfalls in Baden-Württemberg

Seit dem Tschernobyl-Unfall 1986 wird in Baden-Württemberg die Radioaktivität in der Umwelt routinemäßig überwacht. Die Untersuchung der Auswirkungen konzentrierte sich dabei zunächst auf die in Baden-Württemberg vom radioaktiven Fallout 1986 am stärksten betroffene Region Oberschwaben.

Untersuchung der Auswirkung des Tschernobyl-Unfalls

In mehreren Projekt- und Forschungsarbeiten, die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert wurden, untersuchte die Hochschule Ravensburg-Weingarten in der Region Oberschwaben das Verhalten der abgelagerten radioaktiven Stoffe in der Umwelt. Der Fokus lag und liegt dabei auf dem Radionuklid Cäsium-137, das mit einer physikalischen Halbwertszeit von rund 30 Jahren verhältnismäßig langsam zerfällt.

Durch die zahlreichen und über die Jahre hinweg durchgeführten Messungen und Bestimmungen von Radioaktivitätsgehalten an Boden-, Pflanzen-, Tier- und Gewässerproben konnten Zeitabhängigkeiten und Verteilungen des Radiocäsiums in der Biosphäre ermittelt werden. Die Ergebnisse sind auf das übrige Landesgebiet übertragbar.

In den Jahren 1999 bis 2003 ergänzte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg die Erhebungen der Hochschule Ravensburg-Weingarten über die Radiocäsium-Belastung von Wildtieren in Oberschwaben mit Daten aus dem übrigen Landesgebiet. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht der Landesanstalt für Umweltschutz (LfU), der heutigen LUBW, über die „Untersuchungen zur Radioaktivität in Wildtieren aus Baden-Württemberg als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl“ zusammengefasst und veröffentlicht.

Routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt

Als Folge des Tschernobyl-Unfalls entstand im Jahr 1986 mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz auch eine bundesweit einheitliche Regelung und Verpflichtung zur routinemäßigen Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt. Zur effizienten Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt wurden im Strahlenschutzvorsorgegesetz die jeweiligen Messaufgaben zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt.

Während der Bund für die großräumige Ermittlung der Radioaktivität in der Luft, in Niederschlägen, Bundeswasserstraßen und in Nord- und Ostsee sowie für den Betrieb eines über das gesamte Bundesgebiet sich erstreckende Strahlenpegelmessnetz zuständig ist, untersuchen die Länder regionale Umweltbereiche wie landwirtschaftliche Erzeugnisse (pflanzliche und tierische Nahrungsmittel, Futtermittel, Bewuchs), Boden, Trink-, Grund- und Oberflächenwässer, Sedimente sowie Abwasser und Klärschlamm.

Die Festlegung, wie viel Messungen jedes Bundesland pro Jahr zu absolvieren hat, regelt heute ergänzend zum Strahlenschutzvorsorgegesetz eine allgemeine Verwaltungsvorschrift. Sie berücksichtigt dabei die unterschiedliche Größe und Bevölkerungszahl, aber auch landwirtschaftliche Produktionsmengen der einzelnen Bundesländer.

Ergebnis der Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt

Die in der Natur infolge des radioaktiven Fallouts aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986 anzutreffenden künstlichen radioaktiven Stoffe liegen heute unterhalb oder geringfügig oberhalb dessen, was messtechnisch nachgewiesen werden kann. Ausnahmen bilden einzelne Umweltbereiche, in denen natürlicherweise eine Akkumulation des langlebigen Radionuklids Cäsium-137 stattfindet. Hierzu zählen bestimmte wild wachsende Pilze (zum Beispiel Hirschtrüffel) und Wildtiere, die sich von diesen Pilzen ernähren.

Radiologisch betrachtet, führt ein nicht übermäßiger Verzehr von belastetem Wildfleisch oder Pilzen noch zu keiner gesundheitsgefährdenden Strahlenbelastung. Der Beitrag der Strahlenexposition durch den Tschernobyl-Unfall (im Mittel kleiner 0,013 Millisievert) zur natürlichen Strahlenexposition einer Person in der Bundesrepublik Deutschland (im Mittel 2,1 Millisievert) kann heute als vernachlässigbar angesehen werden.