Künstliche Radioaktivität

Radioaktive Altlasten

Nicht immer wurde mit künstlichen radioaktiven Stoffen oder Materialien, die natürlich vorkommende radioaktive Stoffe enthalten, so umgegangen wie es nach dem heutigen Wissen erforderlich ist. Daher gibt es aus früheren Zeiten radioaktive Kontaminationen, die aus heutiger Sicht des Strahlenschutzes nicht mehr vernachlässigt werden dürfen.

Deshalb müssen verdächtige „Hinterlassenschaften“ aus der Vergangenheit radiologisch untersucht und bewertet werden. Kommt die Bewertung zu dem Schluss, dass auf einem ehemaligen Betriebsgelände radioaktive Kontaminationen vorhanden sind, die Maßnahmen des Strahlenschutzes erfordern, liegt eine radioaktive Altlast vor. Welche Maßnahmen zu veranlassen und zu ergreifen sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Sie müssen verhältnismäßig sein und den Schutz vor erhöhter Exposition sicherstellen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nennt auf seiner Seite prominente Beispiele für industrielle und bergbauliche Hinterlassenschaften in Deutschland, die zu Sanierungsmaßnahmen geführt haben, und informiert über das Thema.

Gesetzliche Regelungen

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