Förderprogramm Wasserwirtschaft

Land investiert 174,4 Millionen Euro in kommunale Wasserwirtschaft

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Bodensee zwischen Meersburg und Hagnau

Das Umweltministerium unterstützt im Jahr 2024 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit Fördermitteln in Höhe von 174,4 Millionen Euro.

Anlässlich der Bekanntgabe der Fördermittel für das Jahr 2024 teilt Umweltministerin Thekla Walker mit: „Auch im Jahr 2024 unterstützen wir die Kommunen im Land auf gewohnt hohem Niveau mit unserem Förderprogramm Wasserwirtschaft bei ihren wichtigen Investitionen in die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie.“

Investitionen zum Schutz der Umwelt und der Menschen

„Mit dem Förderprogramm Wasserwirtschaft tragen wir nicht nur maßgeblich zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie sowie zum Hochwasserschutz bei, sondern unterstützen zugleich die Kommunen im Umgang mit den Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben: Längere Trockenphasen, häufigere Starkregenereignisse und Hochwasser,“ ergänzt Umweltministerin Walker. „Investitionen in eine effektive und moderne Wasserwirtschaft sind vielerorts essentiell für den Gewässerschutz und einen nachhaltigen Umweltschutz – davon profitieren Menschen und Natur im ganzen Land.“

In diesem Jahr fließen über 85,2 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 50 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind über 42,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Förderprogramm 2024

Zu den Maßnahmen des Förderprogramms gehören unter anderem:

Abwasserbeseitigung

  • Umsetzung von Maßnahmen für eine kosteneffiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung
  • Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung durch die Stilllegung kleinerer Kläranlagen und den Anschluss an leistungsfähigere Kläranlagen

Wasserversorgung

  • Umsetzung von zukunftsfähigen Wasserversorgungskonzepten
  • Sicherung der Wasserversorgung, auch im Hinblick auf häufiger auftretende und länger anhaltende Trockenphasen
  • Modernisierung von Wasserwerken, Erweiterungen von Pumpwerken und Neu- und Ausbau von Wasserleitungen

Wasserbau und Gewässerökologie

  • Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Sanierung von Hochwasserrückhaltebecken
  • Management von Starkregenrisiko
  • Revitalisierung von Gewässern und Renaturierung

Die im „Förderprogramm 2024 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.