Gesetzliche Grundlagen und Hilfen

Windenergie und Naturschutz

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen müssen die gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden.

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Rotmilan

Angesichts der Klimakrise und der Energiekrise besteht eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen. Zugleich ist die Biodiversitätskrise neben der Klimakrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung und der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien – wie der Windkraft – eine besondere Bedeutung zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu. Eine klimafreundliche Energieproduktion kann die Folgeschäden der Klimaverschiebungen in Natur und Landschaft abmildern und für die betroffenen Arten verträglicher gestalten.

Wie bei allen anderen Plänen und Projekten, die in Natur und Landschaft eingreifen, müssen auch bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen die gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz und weiteren gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Hierbei sind insbesondere die Belange des Gebiets- und Artenschutzes zu berücksichtigen.

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen gilt es, die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes mit den technischen Anforderungen der Anlagen in Einklang zu bringen. Nachfolgend sind zu den Belangen Gebietsschutz, Artenschutz und Landschaftsbild weitergehende Informationen zu finden. Aktuelle Informationen über die Anforderungen bei Windkraftprojekten in Baden-Württemberg stellt die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zur Verfügung.