In diesem Datenschutzkonzept wird erläutert, welche personenbezogenen Daten im Rahmen des Radon-Innenraummessprogramms für Wohngebäude erhoben werden sollen und wie die Datenerhebung organisiert ist. Des Weiteren enthält es Angaben dazu, zu welchen Zwecken die Daten genutzt, verwaltet und an wen sie weitergegeben werden. Die Rechte der Betroffenen werden benannt und beschrieben.
Mit diesen Hinweisen möchten wir Sie entsprechend Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Ihnen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Rechte informieren.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
Kontaktdaten der Behördlichen Datenschutzbeauftragten
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
E-Mail: datenschutz@um.bwl.de
Bitte kennzeichnen Sie im Falle der postalischen Übermittlung den Umschlag mit „Datenschutzbeauftragte“.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (nachfolgend Umweltministerium) ist im Bereich des Strahlenschutzes unter anderem für die Aufklärung der Bevölkerung vor den Risiken durch das natürlich vorkommende, radioaktive Edelgas Radon (Paragraf 125 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz und Paragraf 16 Nummer 4 der Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung) sowie für die Festlegung und Überprüfung der Radon-Vorsorgegebiete (Paragraf 121 Strahlenschutzgesetz und Paragraf 16 Nummer 1 und 2 der Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung) in Baden-Württemberg zuständig.
Die Festlegung dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage einer wissenschaftlichen Methode, die Vorhersagen zur Überschreitung der Referenzwerte für Radon in Gebäuden ermöglicht. Diese Prognose legt dabei unter anderem Messdaten zur Radonkonzentration in Innenräumen zugrunde.
Zur Verbesserung der Datenlage im Land führt das Umweltministerium deshalb ein Radon-Innenraummessprogramm in Wohngebäuden durch. Neben den Radon-Messwerten sollen ebenfalls Daten zum Gebäude zum Zweck der wissenschaftlichen Auswertung erhoben werden.
Mit dem Messprogramm nimmt das Umweltministerium seinen gesetzlichen Auftrag zur Erhebung der erforderlichen Daten für die Festlegung und Überprüfung der Radonvorsorgegebiete wahr.
Personenbezogene Daten sind gemäß Artikel 4 Absatz 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Die Erhebung und Verarbeitung der Anrede, des Vornamens, Nachnamens, der E-Mail-Adresse sowie der Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) erfolgen im Anmeldeprozess durch das Umweltministerium und dienen der Kontaktaufnahme, der Erhebung von Daten zum Gebäude sowie dem Versand der Messgeräte und der abschließenden Mitteilung der Radon-Messwerte.
Diese im Anmeldeprozess erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen Auftragnehmer, der mit der Abwicklung des Messprogramms beauftragt wird, weitergegeben. Diese Daten werden vom Auftragnehmer ebenfalls zur Kontaktaufnahme (auch zum Beispiel für ein Erinnerungsmanagement), zur Erhebung von Daten zum Gebäude sowie zum Versand der Messgeräte und der abschließenden Mitteilung der Radon-Messwerte verarbeitet.
Bei den Ergebnissen der Radonmessungen und den dazugehörigen zusätzlich erhobenen Daten zum Gebäude handelt es sich ebenfalls um personenbezogene Daten.
Der Auftragnehmer gibt alle Daten (Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Messergebnis des Jahresmittelwerts der Radonaktivitätskonzentration, Daten zum Gebäude) nach Ende des Messzeitraums an das Umweltministerium als Auftraggeber weiter. Zudem wandelt der Auftragnehmer die postalische Anschrift in Standortkoordinaten um. Der Auftragnehmer löscht nach Abschluss des Messprogramms alle personenbezogene Daten.
Das Umweltministerium gibt diese Daten landesintern an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), welches das Umweltministerium bei der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten unterstützt, sowie an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), welches das Umweltministerium beim Aufbau und Bereitstellung einer Radon-Datenbank) unterstützt, weiter.
Zudem gibt das Umweltministerium die georeferenzierten Radon-Messwerte sowie die erhobenen Daten zum Gebäude an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiter, welchem die Aufgabe der wissenschaftlichen Auswertung und Weiterentwicklung der bundesweiten Radon-Prognosekarte zukommt (Paragraf 2 Absatz 2 BfS-Errichtungsgesetz).
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Radon-Innenraummessprogramms für Wohngebäude durch das Umweltministerium (sowie Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie Paragraf 121 Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in Verbindung mit Paragraf 153 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Paragraf 16 Nummer 1 der Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung (StrlSchZuVO).
Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz erfolgt auf der Grundlage von Paragraf 6 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Landesdatenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Messprogramms werden alle personenbezogenen Daten beim Auftragnehmer gelöscht und an das Umweltministerium als Auftraggeber übergeben.
Die georeferenzierten Radon-Messwerte (Standort-Koordinaten, Messergebnisse) sowie die dazugehörigen Daten zum Gebäude werden beim Umweltministerium, beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sowie beim Bundesamt für Strahlenschutz dauerhaft gespeichert, um diese auch zu einem späteren Zeitpunkt bei weiteren Fragen in Zusammenhang mit der Radonbelastung in Deutschland nutzen zu können.
Die weiteren personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die oben genannten Zwecke notwendig ist und es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zulassen.
Im Rahmen des Messprogrammes werden personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer, der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau als Auftragsverarbeiter des Umweltministeriums gemäß Artikel 4 Nummer 8 DS-GVO verarbeitet.
Zudem werden die georeferenzierte Radon-Messwerte und die Daten zum Gebäude an das Bundesamt für Strahlenschutz weitergegeben.
Sie haben gegenüber dem Umweltministerium folgende Rechte, die Sie hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten geltend machen können:
- Recht auf Auskunftserteilung, Artikel 15 DS-GVO
Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Außerdem erhalten Sie mit dem Recht auf Auskunft eine Information über die Sie betreffenden Daten und beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Das Recht auf Auskunft kann nach Paragraf 9 LDSG eingeschränkt sein.
- Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO
Das Recht auf Berichtigung steht Ihnen zu, wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen möchten.
- Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO
Unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DS-GVO können Sie die Löschung von Ihren personenbezogenen Daten beim Umweltministerium verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Sie betreffenden personenbezogenen Daten hier nicht oder nicht mehr erforderlich sind. Es gelten die Einschränkungen des Paragraf 10 LDSG.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,Artikel 18 DS-GVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gibt Ihnen die Möglichkeit, eine weitere Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einzugrenzen. Die DS-GVO schränkt dieses Recht ein, wenn es um die Wahrnehmung von Rechtsansprüchen, schützenswerte öffentliche Interessen oder Interessen einer anderen Person geht.
- Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 21 DS-GVO die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Das bedeutet, dass Sie in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können, soweit diese auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erfolgt.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit bedeutet für Sie die Möglichkeit, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Umweltministerium erhalten, um sie gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO gilt dieses Recht jedoch nicht für eine Datenverarbeitung, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
Ihnen steht zudem gemäß Artikel 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu. Die Adresse lautet:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Das Beschwerdeformular können Sie unter der Adresse https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde/ abrufen.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an die oben genannte behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. Bitte wenden Sie sich dann an:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 126-0
E-Mail: datenschutz@um.bwl.de
Bitte kennzeichnen Sie im Falle der postalischen Übermittlung den Umschlag mit „Datenschutzbeauftragte“.