Kernkraftwerke in Baden-Württemberg

Philippsburg (KKP) 1 und 2

Sprengung der Kuehltuerme des Kernkraftwerk Philippsburg (KKP)

Philippsburg (KKP) 1

Das Kernkraftwerk Philippsburg 1 ist mit einem Siedewasserreaktor des Herstellers AEG/KWU (Baulinie 69) ausgestattet. Im Oktober 1970 wurde mit dem Bau der Anlage begonnen, 1979 ging das Kraftwerk nuklear in Betrieb. 1982 wurde eine unbefristete Genehmigung zum Betreiben der Anlage erteilt.

Am 16. März 2011 hat das baden-württembergische Umweltministerium in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium angeordnet, den Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks einzustellen. Denn aufgrund der erforderlichen Untersuchungen im Hinblick auf unerkannte oder falsch eingeschätzte Risiken war ein Zustand anzunehmen, aus dem sich Gefahren ergeben können. Am 6. August 2011 ist das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft getreten. Damit ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg 1 erloschen.

Hinsichtlich des Rückbaus wurden die folgenden Genehmigungen erteilt.

Philippsburg (KKP) 2

Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 ist mit einem Druckwasserreaktor des Herstellers Siemens-KWU der 3. Baureihe, auch Vor-Konvoi genannt, ausgerüstet. Im Juli 1977 wurde mit dem Bau der Anlage begonnen, Ende 1984 ging das Kraftwerk in Betrieb und im April 1985 ans Netz. Am 31. Dezember 2019 wurde die Anlage Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet.

Die Betriebsgenehmigung der Anlage Philippsburg 2 wurde am 21. April 1986 erteilt, größere Nachrüstmaßnahmen waren nicht erforderlich. Dennoch wurden für durchschnittlich 2,5 Millionen Euro pro Jahr sicherheitstechnische Verbesserungen durchgeführt, die sich aufgrund der gewonnenen Betriebserfahrung als geboten oder zweckmäßig erwiesen haben.

Weiterhin wurden anlageninterne Notfallschutzmaßnahmen nachgerüstet sowie ein anlagenspezifischer Kernkraftwerksimulator zur Schulung des Personals in Betrieb genommen.

Zum Jahresbeginn 2010 wurde in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim eine Organisationsänderung in Kraft gesetzt. Mit ihr werden die Aufgaben einiger Fachbereiche geändert sowie drei Fachbereiche eingerichtet, die standortübergreifend tätig sind. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im November 2009 diese Änderung genehmigt.

Kühlturmsprengung am Standort Philippsburg

Um Platz für ein Gleichstrom-Umspannwerk zu schaffen, das den Endpunkt der Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung ULTRANET darstellt, wurden die beiden Kühltürme von Kernkraftwerk Philippsburg 1 und Kernkraftwerk Philippsburg 2 am 14. Mai 2020 gesprengt. Mit Hilfe von ULTRANET soll Strom, insbesondere aus Windkraftanlagen, aus dem Norden nach Baden-Württemberg transportiert werden.

Bereits im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau von Kernkraftwerk Philippsburg 2 überprüfte das Umweltministerium die grundlegenden Voraussetzungen für den Abbruch der Kühltürme. Durch gezielte Sprengungen im unteren Bereich der Kühltürme fiel zunächst der Kühlturm des erstens Kraftwerkblocks und nur wenige Sekunden später der des zweiten Blocks in sich zusammen.

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