Philippsburg (KKP) 1
Das Kernkraftwerk Philippsburg 1 ist mit einem Siedewasserreaktor des Herstellers AEG/KWU (Baulinie 69) ausgestattet. Im Oktober 1970 wurde mit dem Bau der Anlage begonnen, 1979 ging das Kraftwerk nuklear in Betrieb. 1982 wurde eine unbefristete Genehmigung zum Betreiben der Anlage erteilt.
Am 16. März 2011 hat das baden-württembergische Umweltministerium in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium angeordnet, den Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks einzustellen. Denn aufgrund der erforderlichen Untersuchungen im Hinblick auf unerkannte oder falsch eingeschätzte Risiken war ein Zustand anzunehmen, aus dem sich Gefahren ergeben können. Am 6. August 2011 ist das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft getreten. Damit ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Philippsburg 1 erloschen.
Hinsichtlich des Rückbaus wurden die folgenden Genehmigungen erteilt.
Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat im April 2017 die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg erteilt. Die Anlage befindet sich seither im Stilllegungs- und Restbetrieb. Die letzten Brennelemente wurden bereits vor Erteilung der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung in das Standortzwischenlager transportiert. Mit der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung bestätigt und genehmigt das Umweltministerium das von der EnBW Kernkraft GmbH vorgelegte Rückbaukonzept mit allen darin enthaltenen Verfahrensschritten. Im Wesentlichen umfasst die Genehmigung
- das Recht der EnBW Kernkraft GmbH zur endgültigen Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Philippsburg 1,
- das Recht zur Vorbereitung und zum Abbau von Anlagenteilen und
- das Recht zur Herausgabe von nicht kontaminierten und nicht aktivierten Stoffen sowie zum Umgang (Behandlung, Lagerung und Verbleib) mit radioaktiven Reststoffen.
Am 24. April 2013 hatte die EnBW Kernkraft GmbH die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 1 beantragt. Der gestellte Antrag umfasste die Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau des Kraftwerks. Im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben sind jeweils eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 14. und 16. Juli 2015 fand der Erörterungstermin zur ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des Kernkraftwerks Philippsburg 1 statt.
Die EnBW Kernkraft GmbH hat am 21. Dezember 2017 den Antrag für die zweite Abbaugenehmigung beim Umweltministerium eingereicht. Im Jahr 2020 erteilte das Umweltministerium die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg 1. Diese umfasst den Abbau des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens und des Flutraums sowie die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Einrichtungen für den Abbau der entsprechenden Anlagenteile und deren Einbeziehung in den Restbetrieb.
Philippsburg (KKP) 2
Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 ist mit einem Druckwasserreaktor des Herstellers Siemens-KWU der 3. Baureihe, auch Vor-Konvoi genannt, ausgerüstet. Im Juli 1977 wurde mit dem Bau der Anlage begonnen, Ende 1984 ging das Kraftwerk in Betrieb und im April 1985 ans Netz. Am 31. Dezember 2019 wurde die Anlage Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet.
Die Betriebsgenehmigung der Anlage Philippsburg 2 wurde am 21. April 1986 erteilt, größere Nachrüstmaßnahmen waren nicht erforderlich. Dennoch wurden für durchschnittlich 2,5 Millionen Euro pro Jahr sicherheitstechnische Verbesserungen durchgeführt, die sich aufgrund der gewonnenen Betriebserfahrung als geboten oder zweckmäßig erwiesen haben.
Weiterhin wurden anlageninterne Notfallschutzmaßnahmen nachgerüstet sowie ein anlagenspezifischer Kernkraftwerksimulator zur Schulung des Personals in Betrieb genommen.
Zum Jahresbeginn 2010 wurde in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim eine Organisationsänderung in Kraft gesetzt. Mit ihr werden die Aufgaben einiger Fachbereiche geändert sowie drei Fachbereiche eingerichtet, die standortübergreifend tätig sind. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im November 2009 diese Änderung genehmigt.
Im Juli 2016 hat die EnBW die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung umfasst jeweils eine Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau des Kraftwerks. Die Antragsunterlagen lagen vom 9. April bis 8. Juni 2018 für die Öffentlichkeit aus. Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. September 2018 in der Bruhrainhalle in Huttenheim (Philippsburg) statt. Das Umweltministerium erteilte der EnBW am 17. Dezember 2019 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg 2. Die Anlage wurde am 31. Dezember 2019 endgültig abgeschaltet. Die erteilte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurde von der EnBW am 30. Januar 2020 in Anspruch genommen.
Kühlturmsprengung am Standort Philippsburg
Um Platz für ein Gleichstrom-Umspannwerk zu schaffen, das den Endpunkt der Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung ULTRANET darstellt, wurden die beiden Kühltürme von Kernkraftwerk Philippsburg 1 und Kernkraftwerk Philippsburg 2 am 14. Mai 2020 gesprengt. Mit Hilfe von ULTRANET soll Strom, insbesondere aus Windkraftanlagen, aus dem Norden nach Baden-Württemberg transportiert werden.
Bereits im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau von Kernkraftwerk Philippsburg 2 überprüfte das Umweltministerium die grundlegenden Voraussetzungen für den Abbruch der Kühltürme. Durch gezielte Sprengungen im unteren Bereich der Kühltürme fiel zunächst der Kühlturm des erstens Kraftwerkblocks und nur wenige Sekunden später der des zweiten Blocks in sich zusammen.