Organisation und Managementsystem der Abteilung

Managementsystem der Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz

Cartoon: Hand mit Lupe vergrößert ein Papier

Die Grundlage für die behördliche Überwachung der kerntechnischen Anlagen ist das Atomrecht. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens hat die zuständige Abteilung in ihrem Managementsystem ihre Vorgehensweisen und Methoden weiter konkretisiert. Das Managementsystem stellt somit sicher, dass die Aufsichts- und Genehmigungstätigkeiten berechenbar und nachvollziehbar sind. Es unterstützt darüber hinaus eine hohe Qualität und kontinuierliche Verbesserung des behördlichen Handelns.

Das Managementsystem ist hierarchisch aufgebaut.

Managementpyramide Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz

 

Auftrag, Leitmerkmale, Leitbild und Ziele

An oberster Stelle steht der gesetzliche Auftrag: der Schutz des Menschen und der Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen und damit die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen.

Darauf aufbauend hat die Abteilung ihre Leitmerkmale und ihr Leitbild festgelegt. Ihre Leitmerkmale sind unabhängig, kompetent, wachsam, durchsetzungsfähig und transparent zu sein.

Das Leitbild ist eine schriftliche Erklärung über das Selbstverständnis, wie die Mitarbeitenden der Abteilung handeln und welche Grundüberzeugungen sie leiten. Das Leitbild verdeutlicht die angestrebte Organisationskultur. Es wurde unter Beteiligung aller Mitarbeitenden erarbeitet, in einem späteren Schritt aktualisiert und wird auch zukünftig weiterentwickelt.

Damit der gesetzliche Auftrag im Sinne der Leitmerkmale und des Leitbildes erfüllt wird, verfolgt die Abteilung strategische Ziele. Abhängig von aktuellen Gegebenheiten und zukünftigen Rahmenbedingungen leitet das Ministerium daraus in einem jährlichen Prozess Jahresziele und Maßnahmen der Abteilung ab.

Aufsichtskonzeption

Auf der nächsten Ebene ist mit der Aufsichtskonzeption die programmatische Zielsetzung und die konzeptionelle Ausgestaltung für die atomrechtliche Überwachung beschrieben. Die Aufsichtskonzeption beschreibt die Tätigkeiten der Überwachungsbehörde in ihrem Gesamtzusammenhang.

Sie enthält beispielsweise umfassende Informationen über eine der wichtigsten Aufgaben, nämlich die Inspektionen in den kerntechnischen Anlagen. Die Aufsichtskonzeption informiert außerdem über

  • die gesetzlichen Grundlagen der staatlichen Überwachung
  • die Befugnisse der Aufsichtsbehörde
  • die unterschiedlichen an der Aufsicht Beteiligten
  • die von der Behörde genutzten Aufsichtsinstrumente und Prüfmethoden
  • die Aufsichtsthemen
  • die Prüfmaßstäbe
  • und vieles mehr.

Die Aufsichtskonzeption wird regelmäßig aktualisiert.

Prozesse, Regelungen und Anweisungen

Auf der Ebene der Prozesse sind die genauen Vorgehensweisen, Routinen und Abläufe festgehalten und geregelt. Die in der Aufsichtskonzeption genannten Tätigkeiten sind in den Prozessen so beschrieben, dass sie die Mitarbeitenden bei der Planung und Durchführung der konkreten Tätigkeiten unterstützen. Außerdem sind Zielwerte zur Steuerung bestimmter Aktivitäten vorgegeben.

Alle Prozesse, Regelungen und Anweisungen der Abteilung sind in drei sogenannte Handbücher gegliedert. Die Regelungen für die Aufsichtstätigkeiten finden sich im Aufsichtshandbuch, die organisatorischen Regelungen finden sich im Organisationshandbuch und die Regelungen, die in kerntechnischen Notfällen zur Anwendungen kommen, im Störfallhandbuch.

Zu jedem Handbuch existieren Unterlagen, Hilfsmittel, Formulare und anderes. Diese sind den Prozessen zugeordnet und finden sich in Verweisen in den Prozessen oder in den Anlagen zu den Handbüchern.

Das Managementsystem wird kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Zum einen bringen Verantwortliche und Beschäftigte Korrektur- und Anpassungsvorschläge ein. Zum anderen nutzt das Ministerium externe Überprüfungen und Audits, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.

Ein Beispiel für eine umfassende Überprüfung des Aufsichts- und Genehmigungssystems ist die sogenannte IRRS-Mission der internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), die im 10-jährlichen Turnus europarechtlich vorgesehen und im Atomgesetz verankert ist.

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