Aktionsplan zu Fukushima

Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheits­kommission (RSK-SÜ)

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Am 30.03.2011 hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) einen Anforderungskatalog für anlagenbezogene Überprüfungen deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima I (Japan) verabschiedet. Themen gemäß Anforderungskatalog der RSK waren

  • naturbedingte Ereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen sowie mögliche Überlagerungen,
  • zivilisatorisch bedingte Ereignisse (zum Beispiel Flugzeugabsturz),
  • von konkreten Ereignisabläufen unabhängige erweiterte Postulate (zum Beispiel Station Blackout, das heißt Ausfall der gesamten Drehstromversorgung),
  • die Robustheit von Vorsorgemaßnahmen sowie
  • erschwerende Randbedingungen für die Durchführung von Notfallmaßnahmen (zum Beispiel Trümmer).

Die Themen wurden von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) im Auftrag der Reaktor-Sicherheitskommission durch eine Fragenliste mit circa 150 Fragenkomplexen konkretisiert. 

Die anlagenspezifischen Antwortberichte der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) als Betreiberin der baden-württembergischen Kernkraftwerke wurden der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Die inhaltliche Prüfung der Antwortberichte für alle 17 deutschen Kernkraftwerke erfolgte durch Überprüfungsteams der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, in die neben den Technischen Überwachungsvereinen (aus Baden-Württemberg die TÜV SÜD Energietechnik GmbH) auch das Öko-Institut, das Physikerbüro Bremen, Stangenberg & Partner und die ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH eingebunden waren.

Ergebnisbericht der Reaktorsicherheitskommission

Im Rahmen ihrer Bewertung zu ausgewählten, wesentlichen Aspekten kommt die Reaktor-Sicherheitskommission in ihrem Bericht vom 16.05.2012 unter anderem zu folgender Feststellung: „Aus den Erkenntnissen zu Fukushima im Hinblick auf die Auslegung dieser Anlagen ergibt sich, dass hinsichtlich der Stromversorgung und der Berücksichtigung externer Überflutungsereignisse für deutsche Anlagen eine höhere Vorsorge festzustellen ist.“ 

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat in ihrer Stellungnahme darüber hinaus zur weiteren Erhöhung der Robustheit mehrere Empfehlungen ausgesprochen, zu deren Bearbeitung weitere Analysen und Maßnahmen der EnKK erforderlich sind. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat diese Empfehlungen in seinen Aktionsplan aufgenommen. Dies gilt auch für Empfehlungen, die der zugezogene Sachverständige, die TÜV SÜD Energietechnik GmbH, im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission ausgesprochen hat.

Die Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission zu Konsequenzen aus den Ereignissen in Fukushima dauern an. Eine ergänzende Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission zum Ausfall der Primären Wärmesenke, Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission zur Robustheit der deutschen Kernkraftwerke, eine Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission zu extremen Wetterbedingungen sowie die Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission zur Wasserstofffreisetzung aus dem Sicherheitsbehälter liegen zwischenzeitlich vor. Weitere Empfehlungen aus den Beratungen durch die Reaktor-Sicherheitskommission sind zu erwarten. Der Aktionsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist also nicht abschließend, sondern wird mit Fortgang der Beratungen noch fortgeschrieben.

Neben der Reaktor-Sicherheitskommission hat sich auch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) intensiv mit den Ereignissen in Fukushima befasst und eine sogenannte Weiterleitungsnachricht erstellt. Hierbei handelt es sich um einen Routineprozess der Atomaufsicht: Kommt es in einer in- oder ausländischen kerntechnischen Anlage zu einem Ereignis mit sicherheitstechnischer Bedeutung, so können die daraus gewonnenen Betriebserfahrungen für den sicheren Betrieb deutscher Anlagen von Interesse sein. Ist das der Fall, wird eine Weiterleitungsnachricht mit Empfehlungen erstellt. Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Fukushima hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in der Weiterleitungsnachricht 2012/02 vom 15.02.2012 Empfehlungen ausgesprochen.