Aktionsplan zu Fukushima

Der europäische Stresstest

Der Europäische Rat hat im März 2011 beschlossen, dass für alle Kernkraftwerke in der Europäischen Union Stresstests durchgeführt werden sollen.

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Der Europäische Rat hat am 24. und 25. März 2011 beschlossen, dass für alle Kernkraftwerke in der Europäischen Union Stresstests durchgeführt werden sollen. Zusätzlich haben sich die Schweiz und die Ukraine an den europäischen Stresstests beteiligt. Überprüft wurde die Robustheit der Anlagen im Hinblick auf die Themenfelder

  • Erdbeben, Hochwasser, extreme Wetterbedingungen
  • Verlust der Stromversorgung, Verlust der primären Wärmesenke und
  • Notfallmanagement

Peer Reviews

Am 31. Dezember 2011 wurde der nationale Abschlussbericht, in den auch Bewertungen der Aufsichtsbehörden eingeflossen sind, der Europäischen Kommission zugeleitet. Anfang 2012 startete die Überprüfung im Rahmen so genannter Peer Reviews, das heißt durch Experten von Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Peer Reviews, in die über 70 Reviewer aus 24 europäischen Staaten eingebunden waren, erfolgten in drei Stufen:

  • Januar 2012: Sichtung der Unterlagen („Desktop Review“)
  • Februar 2012: Themenbezogenes Review („Topical Review”)
  • März 2012: Länderreview („Country-Review“)

Gegenstand des Länderreviews waren unter anderem auch Anlagenbesuche, in Deutschland die Inspektion des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld in Bayern. Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben als Vertreter der deutschen Aufsichtsbehörde an den Reviews im Februar und März 2012 teilgenommen.

Ergebnisse

Die European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) hat die Ergebnisse in einem „Peer Review Report“ am 25. April 2012 veröffentlicht. Die jeweiligen Peer Review Country Reports sind Bestandteil dieses Berichts. Ende September 2012 wurde ergänzend eine Zusammenstellung der Empfehlungen und Hinweise verabschiedet. Der Abschlussbericht der Europäischen Kommission wurde am 4. Oktober 2012 vorgestellt. Bis Ende 2012 wurden auf Basis dieser Unterlagen nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten erstellt.

Die European Nuclear Safety Regulators Group hat in ihrem Bericht vom 25. April 2012 für Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der Kernkraftwerke in Europa vier Schwerpunkte hervorgehoben:

  • Weiterentwicklung der Bewertung von naturbedingten Einwirkungen insbesondere im Hinblick auf die Robustheit der Anlagen
  • Notwendigkeit, im Rahmen periodischer Sicherheitsüberprüfungen alle zehn Jahre auch die Sicherheitseigenschaften der Standorte zu überprüfen
  • Sicherstellung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei schweren Unfällen
  • Notwendigkeit von Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes zur Vermeidung schwerer Unfälle und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen

Der Bericht zu Deutschland zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen der Überprüfung (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall sowie Notfallmaßnahmen) bereits seit vielen Jahren strenge Anforderungen in den Kernkraftwerken umgesetzt sind. Periodische Sicherheitsüberprüfungen im Abstand von 10 Jahren sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und wurden davor auf freiwilliger Basis durchgeführt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität des Sicherheitsbehälters sind eingeführt.

Das für Deutschland zuständige achtköpfige Experten-Team hob hervor, dass der anlageninterne Notfallschutz in den deutschen Anlagen auf einem hohen technischen Niveau umgesetzt ist, wobei die Leitlinien für den Notfallschutz (dazu gehören zum Beispiel Schulungen) systematischer gefasst werden sollten.

Soweit die Erkenntnisse aus dem europäischen Stresstest nicht bereits durch die Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission abgedeckt sind, sollen sie in die weiteren Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission einfließen. Wesentliche Basis für die aufsichtliche Umsetzung von Erkenntnissen aus den Stresstests in Deutschland bleiben somit weiterhin die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeiteten Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission.

Bereits im nationalen Abschlussbericht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 31. Dezember 2011 ausgesprochene Empfehlungen für die Anlagen in Baden-Württemberg wurden in den Aktionsplan aufgenommen.