Aktionsplan zu Fukushima

Untersuchung der Expertenkommission Baden-Württemberg

Eine Expertenkommission untersuchte die baden-württembergischen Kernkraftwerke nach dem Reaktorunfall in Fukushima im Jahr 2011.

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Aufgabe der am 14.03.2011, kurz nach dem verheerenden Erdbeben eingesetzten Expertenkommission Baden-Württemberg war es, auf der Basis der vorliegenden Informationen eine erste Analyse der Ereignisse in Japan vorzunehmen und die Übertragbarkeit auf die Anlagen in Baden-Württemberg zu prüfen sowie abschließend den Umfang der Risikovorsorge bei der Auslegung der kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg zu betrachten und zu bewerten.

Betrachtet wurden bei den Untersuchungen fünf Themengebiete, die für die Ereignisse in Japan eine maßgebliche Rolle gespielt haben:

  • Erdbeben
  • Elektrische Energieversorgung
  • Sicherstellung der Nachwärmeabfuhr
  • Infrastruktur/Autarkie und 
  • Notfallmaßnahmen

Im Rahmen der Untersuchungen wurden sowohl die Anlagen vor Ort inspiziert als auch Unterlagen ausgewertet. Bei der Betrachtung der fünf Themengebiete wurden von den Experten in unterschiedlichem Umfang Sicherheitsreserven in allen vier baden-württembergischen Anlagen Neckarwestheim I (GKN I), Neckarwestheim II (GKN II), Philippsburg 1 (KKP 1) und Philippsburg 2 (KKP 2) identifiziert.

Der ursprünglich angedachte Umfang und die dafür vorgesehene Bearbeitungszeit wurden im Verlauf der Überprüfungen an den Zeitplan des Überprüfungsprozesses der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) angepasst. Die Feststellungen und Ergebnisse der Expertenkommission wurden der Reaktor-Sicherheitskommission zur Verfügung gestellt und konnten so in die Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission einfließen.