Wir haben Antworten auf Fragen zu den Themen Entwicklung der Energiepreise und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen für Sie zusammengestellt.
Der „Preisbericht für den Energiemarkt in Baden-Württemberg 2021“ liefert einen detaillierten Überblick zur historischen Entwicklung der Energiepreise bis einschließlich 2021. Die Märkte für Öl, Gas, Strom und Wärme liegen hierbei im Fokus.
Die Energiepreise in Deutschland sind im letzten Jahr stark gestiegen – insbesondere wegen der Einstellung der Gaslieferungen aus Russland vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine.
Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Unter anderem wurden zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen in Höhe von etwa 30 Milliarden Euro verabschiedet. Das dritte Entlastungspaket mit einem Volumen von rund 65 Milliarden Euro umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen.
Mit einem bis zu 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm sollen zusätzlich die steigenden Energiepreise und die schwersten Folgen für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Wesentliche Maßnahmen des Abwehrschirms sind eine Strom- und Gaspreisbremse, Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden und ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft während der Krisenlage.
Die beschriebenen Maßnahmen des Bundes helfen auch Ländern, Gemeinden und kommunalen Unternehmen. Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen der Bundesregierung und zu Entlastungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Erstes Entlastungspaket
- Die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) wurde zum 1. Juli 2022 gestrichen, wodurch die Verbraucherinnen und Verbraucher um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet wurden.
- Einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher (270 Euro bei Alleinlebenden, 350 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt, zusätzliche 70 Euro je weiterem Familienmitglied) sowie für Auszubildende und Studierende mit Bafög-Bezug (230 Euro)
- Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde
- der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro,
- der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro und
- die Entfernungspauschale für Fernpendler sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent
Zweites Entlastungspaket
- eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
- einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind
- Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro sowie von Arbeitslosengelt 1 in Höhe von 100 Euro
- eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate (Juni bis August) mit einer Reduktion des Energiesteuersatzes um 29,55 Cent pro Liter für Benzin, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent Liter
- ein Neun-Euro-Ticket für die monatliche Nutzung des gesamten ÖPNV von Juni bis August
Drittes Entlastungspaket
- kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld
- zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen
Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im September 2022 den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, mit dem steuerliche Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation vermieden werden sollen. Dazu wird der Grundfreibetrag um 285 Euro auf 10.632 Euro angehoben und die Tarifeckwerte für die Einkommenssteuersätze entsprechend der erwarteten Inflation verschoben. Besonders hohe Einkommen ab 277.836 Euro sind von dieser Anpassung ausgenommen.
Weitere Maßnahmen wurden für vom Ukrainekrieg besonders betroffene Unternehmen beschlossen. Dazu gehört insbesondere ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für kurzfristige Liquidität, Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen, ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen gefährdete Unternehmen sowie das Energiekostendämpfungsprogramm, bei dem energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und erhalten können.
Mit einem bis zu 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm sollen zusätzlich die steigenden Energiepreise und die schwersten Folgen für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Wesentliche Maßnahmen des Abwehrschirms sind eine Strom- und Gaspreisbremse, Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden und ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft während der Krisenlage.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden 2023 mit der Strompreisbremse von den stark gestiegenen Kosten entlastet, indem sie eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen können. Die Strompreisbremse gilt für alle Kundinnen und Kunden zu Beginn des Jahres 2023.
Für Haushalte und Kleingewerbe (Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh) wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt – für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs. Für Industriebetriebe (mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) liegt der Deckel bei 13 Cent (netto) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden. So lohnt es sich weiterhin, Strom einzusparen.
Für Bürger, kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch) sowie für Vereine wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt (bei Fernwärme 9,5 Cent je Kilowattstunde) für ein Kontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Für die Industrie wird der Preis bei 7 Cent je Kilowattstunde (netto) gedeckelt – für 70 Prozent des Gasverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Folglich lohnt sich Energiesparen weiterhin.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet zu Beginn des Jahres 2023.
Die Umsatzsteuer auf Gas wird bis zum Frühjahr 2024 auf sieben Prozent gesenkt, um die Belastungen durch gestiegene Gaspreise abzufedern. Die Mehrwertsteuer sinkt neben Erdgas auch für Fernwärme.
Für Heizmittel wie Öl oder Pellets gibt es eine Härtefalllösung.
Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen der Bundesregierung und zu Entlastungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bereits Ende 2019 wurde die gemeinsame Erklärung der Initiative „Energieeinsparung in einkommensschwachen Haushalten“ zwischen vier Landesministerien (Umweltministerium, Sozialministerium, Landwirtschaftsministerium und Wirtschaftsministerium) und 14 Institutionen und Verbänden unterzeichnet. Die Mitglieder der Initiative haben sich dazu verpflichtet, die Energieberatung für einkommensschwache Haushalte auszubauen und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht dabei immer die Frage, wie die einkommensschwachen Haushalte Geld und Energie einsparen können.
Das Umweltministerium hat mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel abgeschlossen, die Energieberatung für einkommensschwache Haushalte voranzubringen und zu begleiten. Um die flächendeckende Einführung lokaler Runder Tische zu ermöglichen, arbeiten die Partner mit dem Sozialministerium und den nachgeordneten Sozialämtern zusammen.