Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig.
Das Krisenteam Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, an dem auch die Länder beteiligt sind, steht im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Schulterschluss mit unseren europäischen Partnern.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht in einem Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung. Darüber hinaus stellt sie interaktive Grafiken mit den wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung zur Verfügung.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse in den Tagen davor deutlich, auf damals 40 Prozent der regulären Menge reduziert hat.
Die Alarmstufe sendet das Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher – von der Industrie bis zu den privaten Haushalten – dass dort, wo es geht, Gas eingespart werden soll, um vernünftig durch den Winter zu kommen und eine möglichst gute Ausgangslage für den folgenden Winter zu erreichen. Zudem wurde mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert.
Das Krisenteam Gas des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an dem auch die Länder beteiligt sind, ist dazu im ständigen Austausch mit allen Akteuren.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Nein, eine Alarmstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland bisher noch nicht ausgerufen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe, also der höchsten Stufe, möglich.
Zu nennen sind hier vor allem
- der verstärkte Bezug von Gas aus nicht russischen Quellen, insbesondere aus Norwegen, den Niederlanden, Belgien und Frankreich
- Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs in Wirtschaft und privaten Haushalten,
- das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und
- der schnelle Aufbau von LNG Terminals (liquefied natural gas – Flüssiggas) im Norden. Seit Dezember 2022 sind erste Terminals in Betrieb, weitere sind in Planung und Bau.
Eine zentrale Rolle spielen die Gasspeicher in Deutschland.
Über sie wird im Winter bis zu einem knappen Drittel der Gasversorgung in Deutschland gestützt. Sie müssen deshalb am Ende des Jahres so gut wie möglich gefüllt sein. Vorgeschrieben sind hier zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent.
Dennoch sollte weiter Gas eingespart werden, damit am Ende des Winters noch einen möglichst hohen Speicherstand vorliegt. Beträgt er im Februar noch rund 40 Prozent oder mehr, hat Deutschland eine gute Ausgangsposition, um auch gut durch den nächsten Winter zu kommen.
Wichtig ist es, „vor der Lage zu bleiben“. Das heißt, wir sollten weiterhin Gas einsparen, um gut durch den Winter zu kommen.
Darüber hinaus ist es grundlegend, für die jeweilige Lage ein gemeinsames aktuelles Bild zu haben, um gegebenenfalls aufkommende Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Lösungen zu finden. Die Landesregierung ist deshalb im ständigen Austausch mit ihren Ansprechpartnern in der Energiebranche, beim Bund und in den anderen Ländern. Dafür sind auf verschiedenen Ebenen regelmäßige Treffen eingerichtet, bei denen nächste Schritte abgestimmt werden können.
Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und gewisse soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt sind. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.
Aber die Lage ist weiterhin angespannt. Daher geht mit der Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.
Ja, die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet.
In der Alarmstufe wird das Monitoring erhöht. Es gibt aber in dieser Stufe noch keine direkten Markteingriffe durch die Bundesnetzagentur.
Aktuell sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Lage wird aber intensiv beobachtet. Durch hohe Energiepreise sind jedoch für viele Unternehmen die Produktionskosten gestiegen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Im Fall einer eskalierenden Gasmangellage werden zunächst Industriekunden mit so genannten abschaltbaren Verträgen durch die Gasnetzbetreiber vom Netz getrennt. Diese haben einer Abschaltung im Notfall vorab vertraglich zugestimmt und dafür einen günstigeren Gastarif erhalten. Reicht dieses Abschaltpotenzial nicht aus, um die Gaslücke zu decken, sind als nächstes auch Industriekunden ohne abschaltbare Verträge betroffen. Welche Unternehmen davon betroffen sind, bestimmen zunächst die Netzbetreiber, in der Notfallstufe dann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler.
Sogenannte geschützte Kunden nach Paragraf 53 a Energiewirtschaftsgesetz (das sind unter anderem private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen) müssen solange bedient werden, wie eine Restmenge an Gas vorhanden und dies dem Gasversorger wirtschaftlich zumutbar ist. Für Gaskraftwerke zur Erzeugung von Strom gelten gegebenenfalls weitere Ausnahmen.
Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind immer Einzelfall-Entscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur auch keine abstrakten Abschaltreihenfolgen vor.
Der wiederholt vorgetragene Wunsch hiernach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht noch ist sie geeignet, tragfähige Lösungen im Vorfeld herbeizuführen.
Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber insbesondere eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur hat daher Kriterien erarbeitet, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden.
Nein. Dritte, wie etwa die Länder, haben weder auf die Kriterienfestlegung der Bundesnetzagentur noch auf die Einzelfallentscheidungen zur Abschaltung einen Einfluss. Beides obliegt allein der Bundesnetzagentur. Auch Unternehmen können die Abschaltreihenfolge nicht beeinflussen.
Aktuell läuft die Rohölversorgung sowie die Mineralölverarbeitung und -versorgung hierzulande normal. Die Versorgung ist gesichert.
Bei Erdöl und Mineralölerzeugnissen gibt es außerdem eine nationale 90-tägige Sicherheitsreserve (nationale Ölreserve). Sie wird durch den Erdölbevorratungsverband (EBV) bewirtschaftet. Seine Aufgabe ist es, Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff [Kerosin]) im Umfang von mindestens 90 Tagen vorzuhalten.