Die Leitidee, europäische Gewässer nicht mehr national, sondern in Flussgebieten zu bewirtschaften, hat die Europäische Union in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fest verankert. Auch weitere Richtlinien wie die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) folgen dieser Idee.
Baden-Württemberg ist Teil der Flussgebiete Rhein und Donau, zwei der größten in Europa. Alle wichtigen übergeordneten Fragen der Bewirtschaftung dieser Gewässer werden in den Internationalen Kommissionen zum Schutz des Rheins (IKSR) beziehungsweise der Donau (IKSD) sowie in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) koordiniert und abgestimmt.
Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee
Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee hat keine ausführende Vollzugsgewalt. Vielmehr kann sie nur die Anliegerstaaten im Hinblick auf zu treffende Maßnahmen beraten und Empfehlungen geben. Dafür verpflichten sich die Anliegerstaaten, die vorgeschlagenen Gewässerschutzmaßnahmen nach besten Kräften durchzusetzen, wobei das jeweilige innerstaatliche Recht Handlungsgrundlage ist.
Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag
Die Deutsch-Österreichische Gewässerkommission geht zurück auf die Unterzeichnung des Deutsch-Österreichischen Wasserwirtschaftsvertrags im Reichssaal des Alten Rathauses in Regensburg im Jahre 1987. Sie wird deshalb auch Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag genannt. Vertragspartner sind Deutschland, Österreich und die Europäische Union. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich bei der Erfüllung grenzüberschreitender wasserwirtschaftlicher Aufgaben.