Luft

Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (kurz IE-Richtlinie) regelt die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines „medienübergreifenden” Konzeptes. Bei diesem Ansatz werden sowohl Emissionen in Luft, Wasser und Boden als auch abfallwirtschaftliche Aspekte, Ressourcen- und Energieeffizienz und die Vorbeugung von Unfällen erfasst. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Die Richtlinie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung der Emissionen vor.

Die Richtlinie ruht auf drei Säulen:

  1. Medienübergreifendes, integriertes Zulassungs- und Überwachungsverfahren
  2. In den Anlagen kommen die Besten-Verfügbaren-Techniken zum Einsatz
  3. Die Öffentlichkeit kann sich über die wichtigsten Schadstoff-Emissionen aus diesen Anlagen im Internet informieren. Die Emissionen aller Anlagen werden im Europäischen Schadstoffemissionsregister online unter „Thru.de” zusammenfassend der Öffentlichkeit präsentiert.
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