Luft

Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) regelt die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines „medienübergreifenden” Konzeptes.

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Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (kurz IE-Richtlinie) regelt die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines „medienübergreifenden” Konzeptes. Bei diesem Ansatz werden sowohl Emissionen in Luft, Wasser und Boden als auch abfallwirtschaftliche Aspekte, Ressourcen- und Energieeffizienz und die Vorbeugung von Unfällen erfasst. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Die Richtlinie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung der Emissionen vor.

Die Richtlinie ruht auf drei Säulen:

  1. Medienübergreifendes, integriertes Zulassungs- und Überwachungsverfahren
  2. In den Anlagen kommen die Besten-Verfügbaren-Techniken zum Einsatz
  3. Die Öffentlichkeit kann sich über die wichtigsten Schadstoff-Emissionen aus diesen Anlagen im Internet informieren. Die Emissionen aller Anlagen werden im Europäischen Schadstoffemissionsregister online unter „Thru.de” zusammenfassend der Öffentlichkeit präsentiert.

Störfallvorsorge

In nahezu allen Lebens- und Produktionsbereichen werden heute Chemieerzeugnisse eingesetzt. Täglich nutzen wir die Vorteile moderner Arzneimittel, Chemikalien oder Brennstoffe. Dass mit diesen Stoffen auch Risiken verbunden sind, zeigen Unfälle, bei denen gefährliche Stoffe in großen Mengen verbrannten, explodierten oder freigesetzt wurden.

Um die Gefahren solcher Unfälle zu verringern, wurde von Seiten der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) erlassen. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch die Störfall-Verordnung umgesetzt. Bis 2015 wurde die nachfolgende Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Betroffen sind in Baden-Württemberg circa 300 Betriebe, die mit besonders gefährlichen Stoffen umgehen, unter anderem auch die großen Gefahrstoff- und Pflanzenschutzmittellager.

An die Betreiber werden hohe Anforderungen gestellt sowohl in technischer Hinsicht als auch im Bereich der Dokumentation (zum Beispiel Sicherheitsbericht). Geregelt werden insbesondere das sicherheitstechnische Niveau dieser Firmen und das notwendige Sicherheitsmanagement, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Großer Wert wird auch auf die Information der Öffentlichkeit gelegt. Bestimmte Betreiber müssen hierzu regelmäßig Informationen für das Verhalten im Gefahrenfall weitergeben.

Die Vorgaben der Verordnung werden durch regelmäßige Inspektionen vor Ort überprüft. Zuständige Behörden für den Vollzug der Störfall-Verordnung und für die Überwachung betroffener Betriebe sind die Regierungspräsidien.