Strahlenschutzgesetz

Überblick über die wichtigsten Dosisgrenzwerte im Strahlenschutzgesetz

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Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Dosisgrenzwerte im Strahlenschutzgesetz (Paragrafen 77, 78, 80 Strahlenschutzgesetz). Zu beachten sind die Zeiträume und die Personengruppen, auf die sich die jeweiligen Grenzwerte beziehen.

Grenzwerte Bevölkerung
  Dosisgrenzwert Zeitraum
Effektive Dosis 1 Millisievert 1 Jahr
Augenlinse 15 Millisievert 1 Jahr
Haut 50 Millisievert 1 Jahr
Beruflich strahlenexponierte Personen
  Dosisgrenzwert Zeitraum
Effektive Dosis 20 Millisievert 1 Jahr
Augenlinse 20 Millisievert 1 Jahr
Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel je 500 Millisievert 1 Jahr
Berufslebensdosis 400 Millisievert Berufsleben
Beruflich strahlenexponierte Personen unter 18 Jahren (Ausbildung)
  Dosisgrenzwert Zeitraum
Effektive Dosis 1 Millisievert 1 Jahr
Augenlinse 15 Millisievert 1 Jahr
Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel 50 Millisievert 1 Jahr
Gebärfähige Frauen und ungeborenes Kind (wenn die Mutter eine strahlenexponierte Person ist)
  Dosisgrenzwert Zeitraum
Effektive Dosis (ungeborenes Kind) 1 Millisievert Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft der Mutter bis Ende
Gebärmutter (gebärfähige Frauen) 2 Millisievert im Monat

 

Die Dosisgrenzwerte besagen aber nicht, dass bei Einhaltung der Werte ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen ist. Daher wurde im Strahlenschutzgesetz zusätzlich die Verpflichtung aufgenommen, die Strahlenexposition auch unterhalb dieser Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. In der Praxis liegt die tatsächliche Strahlenexposition in den allermeisten Fällen weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Dies zeigt die Auswertung des Strahlenschutzregisters durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Eine Sammlung aktueller und einschlägiger Vorschriften steht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zur Verfügung.