Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Dosisgrenzwerte im Strahlenschutzgesetz (Paragrafen 77, 78, 80 Strahlenschutzgesetz). Zu beachten sind die Zeiträume und die Personengruppen, auf die sich die jeweiligen Grenzwerte beziehen.
Dosisgrenzwert | Zeitraum | |
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Effektive Dosis | 1 Millisievert | 1 Jahr |
Augenlinse | 15 Millisievert | 1 Jahr |
Haut | 50 Millisievert | 1 Jahr |
Dosisgrenzwert | Zeitraum | |
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Effektive Dosis | 20 Millisievert | 1 Jahr |
Augenlinse | 20 Millisievert | 1 Jahr |
Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel | je 500 Millisievert | 1 Jahr |
Berufslebensdosis | 400 Millisievert | Berufsleben |
Dosisgrenzwert | Zeitraum | |
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Effektive Dosis | 1 Millisievert | 1 Jahr |
Augenlinse | 15 Millisievert | 1 Jahr |
Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel | 50 Millisievert | 1 Jahr |
Dosisgrenzwert | Zeitraum | |
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Effektive Dosis (ungeborenes Kind) | 1 Millisievert | Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft der Mutter bis Ende |
Gebärmutter (gebärfähige Frauen) | 2 Millisievert | im Monat |
Die Dosisgrenzwerte besagen aber nicht, dass bei Einhaltung der Werte ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen ist. Daher wurde im Strahlenschutzgesetz zusätzlich die Verpflichtung aufgenommen, die Strahlenexposition auch unterhalb dieser Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. In der Praxis liegt die tatsächliche Strahlenexposition in den allermeisten Fällen weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Dies zeigt die Auswertung des Strahlenschutzregisters durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Eine Sammlung aktueller und einschlägiger Vorschriften steht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zur Verfügung.