Kernkraftwerk Neckarwestheim

Der Standort Neckarwestheim

Am Standort Neckarwestheim befinden sich die zwei Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Neckarwestheim II. Hier finden Sie Informationen zu den Kernkraftwerken, zum Anlagenstatus, zu Genehmigungen sowie meldepflichtigen Ereignissen, Emission radioaktiver Stoffe und Radioaktivitätsmesswerte.

  • Steckbrief

Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) I

Das Kernkraftwerk zählt zur so genannten zweiten Generation der Druckwasserreaktoren in Deutschland. Die nukleare Inbetriebnahme erfolgte 1976. Hier finden Sie eine Beschreibung der Anlage, Betriebsdaten sowie Informationen zu Betriebsgenehmigung.

  • Steckbrief

Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) II

Das Kernkraftwerk gehört zur so genannten vierten Generation (Konvoi-Typ) der Druckwasserreaktoren in Deutschland. Die nukleare Inbetriebnahme und die Genehmigung des unbefristeten Betriebs erfolgten 1988. Hier finden Sie eine Beschreibung der Anlage, Betriebsdaten und Informationen zur Betriebsgenehmigung sowie zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG).

Castoren im Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (Bild: © ENBW)
  • Reststoffe und Abfälle

Zwischenlagerung

In allen Betriebsphasen fallen Reststoffe und Abfälle an, die entsorgt werden müssen. Am Standort wurden für die Zwischenlagerung ein Reststoffbearbeitungszentrum, Standortabfalllager und ein Zwischenlager errichtet.

Menschen in einem Saal von hinten
  • FÜR MEHR TRANSPARENZ UND DIALOG

Infoforum

Das Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ hat das Ziel, interessierte Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über aktuelle Themen der Kernkraftwerke, des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu informieren. Damit setzt das Umweltministerium seine transparente Informationspolitik zu Fragen der Kernenergie in Baden-Württemberg fort.

Aktuelles

Kernkraftwerk Neckarwestheim
  • Beschreibung des Genehmigungsverfahrens

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Neckarwestheim II

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II wurde am 15. April 2023 planmäßig abgefahren. Das Umweltministerium erteilte am 4. April 2023 die Genehmigung und überreichte am 5. April 2023 der EnBW die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die Anlage Neckarwestheim II.

Umweltministerium am Kernerplatz 9 in Stuttgart
  • Überwachung des Sicherheitsstand

Meldepflichtige Ereignisse

Den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder sind die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden.

Person macht sich Notizen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Messreihendarstellung
  • Kernreaktor-Fernüberwachung

Aktuelle Messwerte

Das Ministerium betreibt als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein computergestütztes System zur Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). Dieses übermittelt aktuelle Messwerte. Einen Auszug der Daten können Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) abrufen.

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