Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarregionen in der Schweiz, in Österreich und Frankreich ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Viele Umweltprobleme, von denen die Grenzregionen betroffen sind, können nur gemeinsam gelöst werden. Und bedeutende Herausforderungen wie die Energiewende, der Klimaschutz oder die Sicherheit von Industrieanlagen oder Kernreaktoren erfordern übergreifende, ganzheitliche Antworten. Zudem bietet eine Zusammenarbeit der betroffenen Regionen zusätzlich die Chance, grenzüberschreitend Synergien auszubauen und besser nutzen zu können.
Oberrheinkonferenz und Arbeitsgruppe Umwelt
Die Metropolregion Oberrhein ist ein Modellfall für eine erfolgreiche, intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit, in dem sich ein intensiver Informationsaustausch zur Behörden- und Bürgerbeteiligung bereits seit langem bewährt hat. Die Oberrheinkonferenz verbindet Regierungs- und Verwaltungsbehörden auf regionaler und lokaler Ebene. Sie bildet den institutionellen Rahmen der gegenseitigen Information und engen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarregionen in der Schweiz und Frankreich.
Zu den Themen, die die Oberrheinkonferenz behandelt, wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Fachleuten der deutschen, französischen und schweizerischen Behörden zusammensetzen. An der Arbeitsgruppe Umwelt der Oberrheinkonferenz ist auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beteiligt.
Die Arbeitsgruppe trifft sich mehrmals im Jahr. Zuletzt wurde dort der Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung überarbeitet und aktualisiert.
Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung
Viele Vorhaben, Pläne und Programme können grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt haben. Deshalb ist es notwendig, die Behörden und die Öffentlichkeit in den Nachbarregionen von solchen Vorhaben zu informieren. Dabei müssen die unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme und Verfahrensweisen sowie interkulturellen Besonderheiten beachtet werden.
Daher wurde bereits 1982 der Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben sowie Plänen und Programmen erarbeitet. 2016 wurde er erneut überarbeitet und trat 2017 in Kraft. Das Ziel dieses Leitfadens ist, für die Verwaltungspraxis Handlungsanweisungen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Konventionen zu entwickeln, bei denen die jeweiligen nationalen Verfahrensregelungen ohne Abstriche gewahrt bleiben.