Energieeffiziente Technologie

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Um die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes genannten Ziele zu erreichen, kommt der Kraft-Wärme-Kopplung eine wichtige Rolle zu.

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Blockheizkraftwerk

Um die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes genannten Ziele zu erreichen, kommt der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine wichtige Rolle zu. Der Grund für die Schlüsselrolle, die die Kraft-Wärme-Kopplung im heutigen Energiesystem einnimmt, ist die hohe Effizienz der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung bei gleichzeitig sehr großer Flexibilität hinsichtlich Anlagengröße und Einsatzart.

Die hohe Brennstoffeffizienz bedingt eine deutlich bessere CO2-Bilanz der gekoppelten Erzeugung gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Deshalb hat das Land den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung zur jährlichen Stromerzeugung auf heute rund neun Terawattstunden pro Jahr gesteigert.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stehen vor Herausforderungen

Der heute vorhandene Anlagenpark steht aber auch vor einigen Herausforderungen. Zum einen müssen die Brennstoffe der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff, Biomasse und bestimmte Abfälle umgestellt werden. Zum anderen werden die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gebraucht, um die erfreulicherweise immer kürzeren Lücken in der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne zu füllen.

Neben einem Brennstoffwechsel werden also die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen immer kürzere Laufzeiten haben, was in vielen Fällen auch einen großzügigen Wärmespeicher erfordern wird. Die jährliche Stromerzeugung der Anlagen geht dabei natürlich zurück. Es wird damit gerechnet, dass sie für das Land 2030 nur noch rund acht Terawattstunden betragen wird und 2040 auf rund fünf Terawattstunden abgesunken sein wird.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz des Bundes

In Deutschland werden hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz aus dem Jahre 2012 wurde am 1. Januar 2016 durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 ersetzt.

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