Nutzung der Sonnenenergie

Flächen-Photovoltaik

Flächenanlagen können auf baulichen Anlagen installiert werden, welche keine Gebäude sind. Hierzu gehören zum Beispiel landwirtschaftliche Flächen, ehemalige Deponien, Parkplatzflächen oder Baggerseen.

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Agri-Photovoltaik: Gemüse wächst unter Solarpanelen
Schwimmende Photovoltaik-Anlage im Kieswerk Maiwald in Renchen
Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT

Um die vom Land gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, ist neben dem Ausbau der Photovoltaik auf Dächern auch ein Ausbau in der Fläche zwingend erforderlich. Das kann zu Konflikten mit anderen fachlichen Belangen wie der landwirtschaftlichen Produktion oder dem Naturschutz führen.

Diese Nutzungskonflikte gilt es zu entschärfen. Das kann beispielsweise durch Konzepte gelingen, die eine Doppelnutzung von Flächen ermöglichen. Oder dadurch, dass vorzugsweise Flächen für die Photovoltaik genutzt werden, die für Landwirtschaft oder Naturschutz nur von begrenztem Wert sind.

In diesem Sinne wurde mit der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2021 das Ausschreibungssegment der „Besonderen Solaranlagen“ eingeführt. Im Rahmen der Innovationsausschreibungen geht zunächst einmalig im Jahr 2022 ein festgelegtes Kontingent an doppelt genutzte Flächen, sowohl für die Photovoltaik als auch für den Nutzpflanzenanbau (sogenannte Agri-Photovoltaik), an schwimmende Photovoltaikanlagen und an Photovoltaikanlagen über Parkplatzflächen.