Die Lage ist insgesamt angespannt aber stabil. Es gibt derzeit keine Einschränkungen der Gasversorgung in Deutschland und Baden-Württemberg.
Da Deutschland bereits seit Ende August 2022 kein russisches Erdgas mehr erhält, haben die Ende September 2022aufgetretenen Havarien an beiden Nord Stream 1 Strängen und einer Leitung von Nord Stream 2 keinen Einfluss auf die Gasversorgung in Deutschland. Nach aktuellem Sachstand handelt es sich um gezielte Beschädigungen (Sabotage); wer dafür verantwortlich ist, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Durch die Beschädigungen ist eine mittelfristige Wiederaufnahme der Gaslieferungen aus Russland über diese Leitungen ausgeschlossen.
Die fehlenden Mengen können aktuell anderweitig am Markt beschafft werden, allerdings zu stark schwankenden Preisen.
Das Krisenteam Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, an dem auch die Länder beteiligt sind, steht im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Schulterschluss mit unseren europäischen Partnern.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht von Montag bis Freitag in einem Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung. Darüber hinaus stellt sie interaktive Grafiken mit den wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung zur Verfügung.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse in den Tagen davor deutlich, auf damals 40 Prozent der regulären Menge reduziert hat.
Die Alarmstufe sendet weiterhin das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher – von der Industrie bis zu den privaten Haushalten – dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, um vernünftig durch den Winter 2023/24 zu kommen und eine möglichst gute Ausgangslage für den Winter 2024/25 zu erreichen. Zudem wurde mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert.
Das Krisenteam Gas des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an dem auch die Länder beteiligt sind, ist dazu im ständigen Austausch mit allen Akteuren.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Nein, eine Alarmstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland bisher noch nicht ausgerufen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe, also der höchsten Stufe, möglich.
Dennoch sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich.
Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Dazu tragen einerseits die erneuerbaren Energien bei, deren Ausbau weiter beschleunigt wurde. So haben nach Berechnungen vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) erneuerbare Energien im ersten Halbjahr 2023 mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs gedeckt. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch lag damit drei Prozentpunkte höher als im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres.
Zudem wurde mit dem am 12. Juli 2022 in Kraft getretenenErsatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) die rechtliche Basis gelegt, um im Bedarfsfall eine Ausweitung der Kohleverstromung zu ermöglichen.
Das Bundeskabinett hat auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes die Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve (StaaV) beschlossen. Diese erlaubt es Kraftwerken, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell eigentlich in der Netzreserve befinden, maximal bis zum Ende des Winters 2023/2024 befristet an den Strommarkt zurückzukehren. Mit der Ausrufung der Alarmstufe sind die formellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verordnungen zu ziehen.
Bundesweit sind 14 Steinkohlekraftwerke und ein mit Öl befeuertes Kraftwerk mit einer Leistung von insgesamt rund sechs Gigawatt aus der Reserve an den Strommarkt zurückgekehrt.
Es ist wichtig, dass der Gasverbrauch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten möglichst sinkt. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neue Regelungen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (Paragraf 30) erlassen, um die Sicherstellung der Gasversorgung im kommenden Winter in den Blick zu nehmen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Zu nennen sind hier vor allem
- der verstärkte Bezug von Gas aus nicht russischen Quellen, insbesondere aus Norwegen, den Niederlanden, Belgien und Frankreich
- Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs in Wirtschaft und privaten Haushalten,
- das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und
- der schnelle Aufbau von LNG Terminals (liquefied natural gas – Flüssiggas) im Norden. Seit Dezember 2022 sind erste Terminals in Betrieb, weitere sind in Planung und Bau.
Um im kommenden Winter weiterhin auch ohne russisches Gas auszukommen, müssen die beschlossenen Maßnahmen fortgesetzt und je nach Lage noch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Neben der Industrie sind hier vor allem auch die Haushalte gefragt. Ihr Gasverbrauch beträgt rund ein Drittel des gesamten Jahresverbrauches in Deutschland. Daher ist jede Gasverbraucherin und jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen.
Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Fortschrittsbericht Energiesicherheit [PDF] vom 20. Juli 2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie auf Deutschland macht's effizient und unter Energiespartipps.
Außerdem plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neue Regelungen auf der Grundlage des novelliertenEnergiesicherungsgesetzes (Paragraf 30). Ein Teil der Maßnahmen wird auf sechs Monate befristet sein, ein Teil auf zwei Jahre, um auch den kommenden Winter mit in den Blick zu nehmen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Eine zentrale Rolle spielen die Gasspeicher in Deutschland.
Über sie wird im Winter bis zu einem knappen Drittel der Gasversorgung in Deutschland gestützt. Sie müssen deshalb am Ende des Jahres so gut wie möglich gefüllt sein. Vorgeschrieben sind hier zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent.
Dennoch müssen wir jetzt weiter Gas einsparen, damit wir am Ende des Winters noch einen möglichst hohen Speicherstand haben. Beträgt er im Februar noch rund 40 Prozent oder mehr, hat Deutschland eine gute Ausgangsposition, um auch gut durch den Winter 2024/25 zu kommen.
Nein. Auch die Wärmeerzeugung, insbesondere bei der Nah- und Fernwärme, wird zu großen Teilen zum Beispiel in Kraft-Wärme-Kopplungs-Gaskraftwerken hergestellt. Auch unsere Stromversorgung läuft in Deutschland zu rund 10 bis 15 Prozent über Gaskraftwerke. Es kommt also darauf an, dass jeder seinen Energieverbrauch hinterfragt und reduziert.
Hinweise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie auf Deutschland macht's effizient und unter Energiespartipps.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
a) Einkauf von Gas
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rund 950 Millionen Kubikmeter Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Aufgrund des milden Winters 2022/23 mussten diese Reserven nicht vollständig aufgebraucht werden, sodass mit einem hohen Speicherstand von über 60 Prozent die Heizperiode 2022/2023 beendet werden konnte. Deutschland hat damit eine gute Ausgangsposition, um auch den Winter 2023/24 gut zu überstehen. Das Speicherziel von 85 Prozent am 1. Oktober konnte bereits im Juli 2023 erreicht werden.
b) Gasspeichergesetz
Das am 25. März 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30. April 2022 in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben. Das Gesetz wurde zum 29. Juli 2022 sogar verschärft. Nun gilt: Zum 1. September müssen die Speicher zu 75 Prozent gefüllt sein, zum 1. Oktober zu 85 Prozent, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent. Die Verschärfung erfolgte, um vorzeitige Ausspeicherungen durch Händler zu vermeiden.
c) Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur (liquefied natural gas – Flüssigerdgas)
Deutschland hatte bislang keinen Hafen, an dem Flüssigerdgas angelandet werden konnte. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden.
Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens fünf Spezialschiffe, sogenannte FSRU (Floating Storage Regasification Unit), gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen.
Die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme der Floating Storage and Regasification Units (FSRU, schwimmende LNG-Terminals) schreiten gut voran. Ein FSRU ist bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 in Wilhelmshaven in Betrieb gegangen. Ein weiteres FSRU in Brunsbüttel im März 2023 und ein drittes im April 2023 in Lubmin.
d) Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (Gazprom Germania nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von bis zu 10 Milliarden Euro vor der Insolvenz bewahrt.
Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit. Die Pressemitteilung der Bundesregierung dazu finden Sie hier. Nähere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie hier.
e) Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen
Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, wurde ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogramm und dem Margining-Absicherungsinstrument. Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
a) Gasreduktion im Stromsektor
Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen.
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 12. Juli 2022 in Kraft getreten ist, können Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, kurzfristig an den Markt zurückkehren. Dies führt angesichts des Preisgefüges dazu, dass Gaskraftwerke aus dem Markt verdrängt werden. Gas trägt zu rund 10 bis 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 Gigawatt ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.
b) Gasauktions-Modell zur Reduktion von Industriegas
Zum 1. Oktober 2022 wurde das Gasauktions-Modell „Load Reduction (LRD)“ gestartet, das industrielle Gasverbraucher anreizen soll, Gas einzusparen. Industrielle Verbraucher können dabei (über ihren Bilanzkreisverantwortlichen) ihre freiwilligen Abschaltpotenziale dem Markt zur Verfügung stellen. Die Höhe, Dauer und die benötigte Vorlaufzeit der angebotenen Leistung können vom Anbieter grundsätzlich frei gewählt werden. Damit wird – einer Auktion gleich – ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann zum Beispiel zum Einspeichern genutzt werden kann. Der Abruf der angebotenen Leistung erfolgt im Bedarfsfall kurzfristig durch den Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE). Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.
Wichtig ist es, „vor der Lage zu bleiben“. Das heißt, wir müssen weiterhin Gas einsparen, um vernünftig durch den Winter zu kommen.
Die Landesregierung hat deshalb in allen Ressorts nach Möglichkeiten gesucht, wie dieses Ziel umgesetzt werden kann, zum Beispiel in den landeseigenen Gebäuden oder im nachgeordneten Bereich. So wurde unter anderem im letzten Winter die Raumtemperatur reduziert und das Warmwasser abgestellt. In zahlreichen Gesprächen mit Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern und den Kommunalen Landesverbänden hat die Landesregierung außerdem intensiv für das Energiesparen geworben. Die Umsetzung der Maßnahmen wird auch im Hinblick auf den nächsten Winter geprüft und situationsabhängig umgesetzt.
Darüber hinaus ist es grundlegend, für die jeweilige Lage ein gemeinsames aktuelles Bild zu haben, um gegebenenfalls aufkommende Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Lösungen zu finden. Die Landesregierung ist deshalb im ständigen Austausch mit ihren Ansprechpartnern in der Energiebranche, beim Bund und in den anderen Ländern. Dafür sind auf verschiedenen Ebenen regelmäßige Treffen eingerichtet, bei denen nächste Schritte abgestimmt werden können.
Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und gewisse soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt sind. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.
Aber die Lage ist weiterhin angespannt. Daher geht mit der Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.
Ja, die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher gibt es mit der Alarmstufe die klare Aufforderung den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.
In der Alarmstufe wird das Monitoring erhöht. Es gibt aber in dieser Stufe noch keine direkten Markteingriffe durch die Bundesnetzagentur.
Aktuell sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Lage wird aber intensiv beobachtet. Durch hohe Energiepreise sind jedoch für viele Unternehmen die Produktionskosten gestiegen.
(siehe auch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Im Fall einer eskalierenden Gasmangellage werden zunächst Industriekunden mit so genannten abschaltbaren Verträgen durch die Gasnetzbetreiber vom Netz getrennt. Diese haben einer Abschaltung im Notfall vorab vertraglich zugestimmt und dafür einen günstigeren Gastarif erhalten. Reicht dieses Abschaltpotenzial nicht aus, um die Gaslücke zu decken, sind als nächstes auch Industriekunden ohne abschaltbare Verträge betroffen. Welche Unternehmen davon betroffen sind, bestimmen zunächst die Netzbetreiber, in der Notfallstufe dann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler.
Sogenannte geschützte Kunden nach Paragraf 53 a Energiewirtschaftsgesetz (das sind unter anderem private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen) müssen solange bedient werden, wie eine Restmenge an Gas vorhanden und dies dem Gasversorger wirtschaftlich zumutbar ist. Für Gaskraftwerke zur Erzeugung von Strom gelten gegebenenfalls weitere Ausnahmen.
Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind immer Einzelfall-Entscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur auch keine abstrakten Abschaltreihenfolgen vor.
Der wiederholt vorgetragene Wunsch hiernach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht noch ist sie geeignet, tragfähige Lösungen im Vorfeld herbeizuführen.
Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber insbesondere eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur hat daher Kriterien erarbeitet, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden.
Nein. Dritte, wie etwa die Länder, haben weder auf die Kriterienfestlegung der Bundesnetzagentur noch auf die Einzelfallentscheidungen zur Abschaltung einen Einfluss. Beides obliegt allein der Bundesnetzagentur. Auch Unternehmen können die Abschaltreihenfolge nicht beeinflussen.
Aktuell läuft die Rohölversorgung sowie die Mineralölverarbeitung und -versorgung hierzulande normal. Die Versorgung ist gesichert.
Bei Erdöl und Mineralölerzeugnissen gibt es außerdem eine nationale 90-tägige Sicherheitsreserve (nationale Ölreserve). Sie wird durch den Erdölbevorratungsverband (EBV) bewirtschaftet. Seine Aufgabe ist es, Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff [Kerosin]) im Umfang von mindestens 90 Tagen vorzuhalten.