Wasserversorgung

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiet

Die öffentliche Wasserversorgung stützt sich vor allem auf Grundwasser, weil es am besten von Verunreinigung geschützt ist und die an Trinkwasser zu stellenden Anforderungen meist von Natur aus erfüllt. Der gesamte Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung in Baden-Württemberg wird zu rund 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser und zu rund 30 Prozent aus Oberflächenwasser gedeckt.

Um das Grund-, Quell- und Oberflächenwasser weitgehend gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Wasserfassungen Wasserschutzgebiete festgesetzt.

Auf Grund der geologischen, hydrologischen und topographischen Verhältnisse werden die Schutzgebiete in drei Zonen eingeteilt:

  • Zone I (Fassungsbereich):
    Der Abstand von der Fassung muss allseitig mindestens 10 Meter und in Richtung des zuströmenden Grundwassers mindestens 20 Meter betragen.
  • Zone II (Engere Schutzzone):
    Aus hygienischen Gründen muss von der Abgrenzungslinie eine Fließzeit von mindestens 50 Tagen bis zur Fassung gewährleistet sein. Diese Bemessung gewährleistet, dass pathogene Mikroorganismen von der Fassung zurückgehalten werden.
  • Zone III (Weitere Schutzzone):
    Die Schutzzone III reicht in der Regel bis zur Grenze des unterirdischen Einzugsgebietes der Wassergewinnungsanlage. Oberirdisch entwässernde Flächen, die in das unterirdische Einzugsgebiet einleiten können zusätzlich in das Schutzgebiet einbezogen werden.

Durch die in Baden-Württemberg übliche Ausweisung des gesamten Einzugsgebietes einer Trinkwasserfassung und durch die vorhandenen hydrogeologischen Verhältnisse (durchlässiger Karst, geringe Deckschichten) umfassen die Schutzgebiete derzeit 26 Prozent der Landesfläche.  

Wasserschutzgebiete und Landbewirtschaftung 

Zweck der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) ist der Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Verunreinigungen durch Nitrat, Pflanzenschutzmittel und Keime sollen vermieden werden und bereits belastete Grundwasservorkommen schnellstmöglich saniert werden. Daher wird die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung zum Schutz des Grundwassers eingeschränkt. 

Die Wasserschutzgebiete werden nach der Belastung des Grundwassers mit Nitrat in gering belastete Gebiete (Normalgebiete), Problem- und Sanierungsgebiete eingeteilt. In Abhängigkeit von der Grundwasserbelastung mit Nitrat werden abgestufte Vorgaben gemacht – unter anderem zur Mineraldüngung, zur Wirtschaftsdüngerausbringung, zur Bodenbearbeitung und zur Begrünung. Für die wirtschaftlichen Nachteile wird den Landwirten ein Ausgleich gewährt. 

Aufgrund der seit 1988 eingeführten SchALVO konnte die bis Mitte der achtziger Jahre stark ansteigende Nitratbelastung des Grundwassers gestoppt werden. Seit 1994 ist ein fallender Trend nachweisbar. Landesweit betrachtet sank die anthropogene Zusatzbelastung mit Nitrat von 1994 bis 2011 um rund 26 Prozent. Dies ist ein beachtlicher Erfolg.