Evaluation des Öko-Instituts

Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die verschiedenen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung im Umfeld kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen bewerten lassen.

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Ziel der Bewertung war es, herauszufinden, wie gut es gelungen ist, Bürgerinnen und Bürger zu informieren, ihre Anregungen und Sorgen aufzunehmen und Prozesse und Entscheidungen transparent zu machen. Die Ergebnisse hat das beauftragte Öko-Institut in der Studie „Auswertung verschiedener Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Umfeld kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen“ zusammengefasst.

Das Öko-Institut hat hierzu sechs unterschiedliche formelle (also gesetzlich vorgeschriebene) und informelle (also freiwillige) Beteiligungsprozesse betrachtet (unter anderen die Erörterungstermine zur ersten Stilllegung- und Abbaugenehmigung für die Kernkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I und das Mediationsverfahren zum Neubau des Flügels M des Joint Research Center, ehemals Instituts für Transurane). Dafür analysierten die Gutachter Unterlagen, führten Telefoninterviews mit Interessensgruppen und veranstalteten einen Workshop mit Beteiligten. Ergänzend hierzu fand ein Vergleich mit den Beteiligungsverfahren in anderen Rechtsbereichen statt. 

Studie stellt Ministerium gutes Zeugnis aus

Die Studie kommt zu einem guten Ergebnis. Das Ministerium erreiche mit den Beteiligungsformaten weitgehend die Information der Bevölkerung, den Dialog mit den Betroffenen und die Offenheit gegenüber Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit. Das Umweltministerium zeige sich neuen Formaten und Beteiligungsoptionen gegenüber offen und flexibel. Es bemühe sich, in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit Vertrauen aufzubauen.

Darüber hinaus enthält die Studie Vorschläge, die Information und Beteiligung zu optimieren. Das Umweltministerium hat daraus verschiedene Maßnahmen abgeleitet, die es im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung zukünftig umsetzen wird. Die Maßnahmen reichen von einer ausführlicheren Information über die laufenden Genehmigungsverfahren auf der Internetseite, über die Optimierung von Erörterungsterminen bis hin zur Initiierung von Gesetzesänderungen.