Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag, 20. September 2022, die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben.
„Das vorliegende Ergebnis ist ein großer Erfolg“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker gemeinsam in Stuttgart. „Der zurückliegende Sommer mit großer Trockenheit und 24 Tagen über 30 Grad hat gezeigt, dass wir unsere Anstrengungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel deutlich verschärfen müssen.“
Der vorliegende Entwurf lege hierfür den Grundstein: „Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind keine Themen, die nur das Umweltministerium, sondern die gesamte Landesregierung betreffen“, bekräftigten Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Walker: „Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen.“
Ministerpräsident Kretschmann hob hervor, dass man sich bereits im vergangenen Jahr ambitionierte Ziele gesetzt habe: Gesetzlich im Klimaschutzgesetz verankert, wolle man die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreichen. Dies sei nur der erste Schritt gewesen, um den Klimaschutz im Land weiter zu stärken: „Mit den vorgesehenen Änderungen zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll das novellierte Klimaschutzgesetz neben dem Klimaschutz auch den verstärkten Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel gerecht werden“, so Kretschmann. „Wir nehmen die Herausforderung hier bei uns im Land an und wollen den Klimaschutz an breiter Front stärken. Uns ist wichtig, dass wir mit der Novellierung noch mehr wirksame Maßnahmen und Vorgaben in unserem Landesrecht verankern.“
Klimaschutzministerin Walker war wichtig, dass das Klimaschutzgesetz weiterentwickelt und an die neue Energiewelt angepasst worden ist. „Wir hatten schon das modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland mit einer Menge von wirksamen Maßnahmen wie der kommunalen Wärmeplanung und der Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen.“ Und jetzt sei die Landesregierung noch einen Schritt weitergegangen, fügte Walker hinzu, wie zum Beispiel mit der rechtlich verbindlichen Einführung von Sektorzielen, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen. „Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen“, sagte die Umweltministerin. Sie hoffe, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden könne.
Die wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz
- Gesetzliche Verankerung von Sektorzielen
- Einführung eines CO2-Schattenpreises* in der Landesverwaltung in Höhe von 201 Euro (angelegt an Berechnungen des Umweltbundesamts)
- Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes
- PV-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden
- Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien
- Änderung des Denkmalschutzgesetzes (um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erleichtern)
- 10-Prozent-Prozessschutz im Staatswald
Weitere Informationen
*In der betriebswirtschaftlichen als auch in der volkswirtschaftlichen Betrachtung werden CO2-Emissionen in der Zukunft verstärkt Kosten verursachen, diese sind bei der Betrachtung vor allem der Errichtung von Baumaßnahmen und dem anschließenden Betrieb miteinzubeziehen. Die Regelung zum CO2-Schattenpreis legt fest, dass bei der Planung von Baumaßnahmen des Landes künftig ein CO2-Schattenpreis zu berücksichtigen ist und konkretisiert somit die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz.
Quelle:
Umweltministerium Baden-WürttembergStaatsministerium Baden-Württemberg