Gesetz des Bundes (seit 29.07.2026, durch Novellierung des GEG)

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Holzhaus mit Paragraf innen

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, bitten wir Sie, sich auf den Informationsseiten des Bundes weiter zu informieren:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Energiewende Gebäudeforum Klimaneutral Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung

Hier vor Ort in Baden-Württemberg finden Sie ein bundesweit einmaliges flächendeckendes Netz regionaler Energieagenturen, die Sie kompetent in allen Fragen rund um die Wärmewende, Gebäudesanierung und den Klimaschutz beraten und unterstützen. 

Eine Übersicht der regionalen Energieagenturen finden Sie auf der Internetseite der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH oder auf der Internetseite des Verbandes der regionalen Energieagenturen.  

Eine weitere kostenlose Beratungsmöglichkeit haben Sie bei „Zukunft Altbau“, ein Kompetenzzentrum der Klimaschutz- und Energieagentur des Landes Baden-Württemberg.

An „Zukunft Altbau“ oder an Ihre regionale Energieagentur vor Ort können Sie sich auch gerne mit allen praktischen Fragen rund um das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wenden. Für den rechtlichen Vollzug sind die unteren Baurechtsbehörden zuständig.