Bei Nichtwohngebäuden ist der energetische Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist aufwändiger als bei Wohngebäuden, da zusätzlich Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung untersucht werden müssen.
Diese Erfüllungsoption ist nur zur Erfüllung des EWärmeG geeignet. Die Anforderungen des GEG werden damit nicht erfüllt.