Im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber sind die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen der Übertragungsnetze für die nächsten Jahre benannt. Der Netzentwicklungsplan ist Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das im Juli 2013 in Kraft getreten ist. Der darin enthaltene Bundesbedarfsplan umfasst rund 100 energiewirtschaftlich notwendige Leitungsbauvorhaben, 14 davon – zum Teil landesübergreifend – in Baden-Württemberg, die mit der Dreh- beziehungsweise Wechselstromtechnologie umgesetzt werden.