EWÄRMEG: ERFÜLLUNGSOPTIONEN FÜR WOHNGEBÄUDE

Sanierungsfahrplan

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Sanierungsfahrplan BW

Ein energetischer Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Sanierungsschritte an Ihrem Gebäude in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. So passen die einzelnen Maßnahmen optimal zusammen und Sie erhalten bei einer Umsetzung von Maßnahmen den besten Nutzen.

Energieberaterinnen und Energieberater erfassen vor Ort alle Bauteile und die Heizungsanlage. Daraus entwickeln sie eine Sanierungsstrategie. Dies ist – auch vor der Erneuerung der Heizungsanlage – eine gute Grundlage für künftige Sanierungsschritte. Denn damit wird garantiert, dass die einzelnen Maßnahmen aufeinander aufbauen, sich ergänzen und Energie so effizient wie möglich eingesetzt wird.

Eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte „Vor-Ort-Beratung“ gilt beim Wohngebäude als gleichwertig. 

Der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 zu einem Drittel, wenn er im Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist. Einzelheiten werden in einer separaten Verordnung geregelt. Ob und wann Sie Maßnahmen oder Maßnahmenpakete umsetzen, können Sie frei entscheiden. 

Diese Erfüllungsoption ist nur zur Erfüllung des EWärmeG geeignet. Die Anforderungen des GEG werden damit nicht erfüllt.