Das Land hat sich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren, und somit eine Vorbildfunktion einzunehmen – insbesondere gegenüber Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen wie auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.